Wartung und Reinigung
WARNUNG! VERLETZUNGSGEFAHR!
Schalten Sie vor allen Arbeiten am
Gerät das Gerät aus und entnehmen
Sie den Akku.
Das Gerät ist wartungsfrei.
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Das Gerät muss stets sauber, trocken und frei
von Öl oder Schmierfetten sein.
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Es dürfen keine Flüssigkeiten in das Innere der
Geräte gelangen.
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Verwenden Sie zum Reinigen des Gehäuses ein
trockenes Tuch. Verwenden Sie niemals Benzin,
Lösungsmittel oder Reiniger, die Kunststoff an-
greifen.
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Soll ein Lithium-Ionen-Akku längere Zeit gela-
gert werden, muss regelmäßig der Ladezustand
kontrolliert werden. Der optimale Ladezustand
liegt zwischen 50 und 80%. Das optimale Lage-
rungsklima ist kühl und trocken.
HINWEIS
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Nicht aufgeführte Ersatzteile (wie z. B.
Schalter) können Sie über unsere Service-
Hotline bestellen.
WARNUNG!
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Lassen Sie Ihre Geräte von der Service-
stelle oder einer Elektrofachkraft und nur
mit Original-Ersatzteilen reparieren. Damit
wird sichergestellt, dass die Sicherheit des
Gerätes erhalten bleibt.
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Wenn ein Ersatz der Anschlussleitung er-
forderlich ist, dann ist dies vom Hersteller
oder seinem Vertreter auszuführen, um
Sicherheitsgefährdungen zu vermeiden.
PMFAP 20-Li A1
Entsorgung
Für Frankreich gilt
Das Produkt, die Verpackung und die Bedienungs-
anleitung sind recycelbar, unterliegen einer
erweiterten Herstellerverantwortung und werden
getrennt gesammelt.
Werfen Sie Elektrowerkzeuge
nicht in den Hausmüll!
Das nebenstehende Symbol einer durch-
gestrichenen Mülltonne auf Rädern zeigt
an, dass dieses Gerät der Richtlinie 2012/19/EU
unterliegt. Diese Richtlinie besagt, dass Sie dieses
Gerät am Ende seiner Nutzungszeit nicht mit dem
normalen Haushaltsmüll entsorgen dürfen, sondern
in speziell eingerichteten Sammelstellen, Wertstoff-
höfen oder Entsorgungsbetrieben abgeben müssen.
Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei. Schonen
Sie die Umwelt und entsorgen Sie fachgerecht.
Für den deutschen Markt gilt
Beim Kauf eines Neugerätes haben Sie das Recht,
das entsprechende Altgerät an Ihren Händler zu-
rückzugeben. Händler von Elektro- und Elektronik-
geräten mit einer Verkaufsfläche von mindestens
400 qm sowie Lebensmittelhändler mit einer Ver-
kaufs fläche von mindestens 800 qm, die regelmäßig
Elektro- und Elektronik geräte verkaufen, sind außer-
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