Gerät entsorgen
Das nebenstehende Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf
Rädern zeigt an, dass dieses Gerät der Richtlinie 2012/19/EU
unterliegt. Diese Richtlinie besagt, dass Sie dieses Gerät am Ende
seiner Nutzungszeit nicht mit dem normalen Haushaltsmüll entsorgen
dürfen, sondern in speziell eingerichteten Sammelstellen, Wertstoff-
höfen oder Entsorgungsbetrieben abgeben müssen.
Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei. Schonen Sie die Umwelt
und entsorgen Sie fachgerecht.
Für den deutschen Markt gilt:
Beim Kauf eines Neugerätes haben Sie das Recht, ein entsprechendes Altgerät
an Ihren Händler zurückzugeben. Händler von Elektro- und Elektronikgeräten so-
wie Lebensmittelhändler, die regelmäßig Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen,
sind verpflichtet, bis zu drei Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen, auch ohne
dass ein Neugerät gekauft wird, wenn die Altgeräte in keiner Abmessung größer
als 25 cm sind. LIDL bietet Ihnen Rücknahmemöglichkeiten direkt in den Filialen
und Märkten an.
Sofern Ihr Altgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie selbst für deren
Löschung verantwortlich, bevor Sie es zurückgeben.
Weitere Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts
erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Verpackung entsorgen
Die Verpackungs materialien sind nach umweltverträglichen und
entsorgungstechnischen Gesichtspunkten ausgewählt und deshalb
recyclebar. Entsorgen Sie nicht mehr benötigte Verpackungsmateria-
lien gemäß den örtlich geltenden Vorschriften.
Entsorgen Sie die Verpackung umweltgerecht. Beachten Sie die
Kennzeichnung auf den verschiedenen Verpackungsmaterialien und
trennen Sie diese gebenenfalls gesondert.
Die Verpackungsmaterialien sind gekennzeichnet mit Abkürzungen
(a) und Ziffern (b) mit folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe, 80–98: Verbundstoffe.
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DE │ AT │ CH
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SKOG 40 A1