900012 Rev. 01 | 09.2017
Gewährleistung
Auf die Maschine wird die gesetzliche Gewährleistungsfrist gegeben.
Auftretende Mängel, die nachweisbar auf Material- oder Montagefehler
zurückzuführen sind, müssen unverzüglich dem Verkäufer angezeigt
werden. Der Nachweis über den Erwerb der Maschine muss bei Inan-
spruchnahme der Gewährleistung durch Vorlage von Rechnung und
Kassenbon erbracht werden. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen,
hinsichtlich der Teile, wenn die Mängel durch natürlichen Verschleiß,
Temperatur-, Witterungseinflüsse sowie durch Defekte infolge mangel-
haften Anschlusses, Aufstellung, Bedienung, Schmierung oder Gewalt
entstanden sind. Weiterhin wird für Schäden durch ungeeignete
missbräuchliche Verwendung der Maschine z. B. unsachgemäße
Änderungen oder eigenverantwortliche Instandsetzungsarbeiten des
Eigentümers oder von Dritten, aber auch bei vorsätzlicher Maschinen-
überlastung keinerlei Gewährleistung übernommen.
Der Hersteller übernimmt keine Gewährleistung für:
• Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen
• Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung und mangelnder oder
falscher Pflege
• Für Folgen unsachgemäßen Wartungs- und Instandhaltungsmaß-
nahmen
• Schäden aus unsachgemäße Handhabung und falscher Bedienung
Garantie
Der Gewährleistungszeitraum beträgt bei ausschließlich privater
Nutzung 24 Monate, bei gewerblichem bzw. beruflichem Einsatz oder
Gebrauch bzw. bei Vermietung 12 Monate ab Auslieferungsdatum. Die
gesetzliche Gewährleistung bleibt davon unberührt. Garantieleistungs-
ansprüche sind durch den Käufer stets mittels des Original-Kaufbeleges
nachzuweisen. Dieser ist dem Garantieantrag in Kopie beizufügen.
Käuferadresse und Maschinentyp müssen bei beruflicher bzw. gewerb-
licher Nutzung eindeutig erkennbar sein.
Auftretende Mängel innerhalb der Garantiezeit durch Material- oder
Herstellungsfehler sind, sofern sie trotz sachgemäßer Bedienung
und Pflege der Maschine entstanden sind, durch Ausbesserung zu
beseitigen.
Gewährleistung
Spillwinde 1800, 1200, 400
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