Bei Aufbrauch der ROTHENBERGER Wärmeleitpaste ist eine Nachbestellung unter der Best.-
Nr. 62291 möglich.
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Fehlersuche
Grundsätzliches dazu finden Sie in Kap. Sicherheitshinweise.
Des Weiteren beachten Sie bitte:
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ist genügend Wärmeleitpaste zur Kontaktierung zwischen Kältezange und Rohr, bzw. Redu-
ziereinsatz und Rohr aufgetragen,
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sind die Kältezangen ordnungsgemäß an die Rohre angebracht,
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dass der Wasserkreislauf ruht.
Zusätzliche Einflüsse können u. a. die Einfrierdauer beeinflussen:
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Wandstärken der Rohre,
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Material der Rohre,
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verschmutztes Wasser,
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Ausgangstemperaturen des einzufrierenden Wassers,
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Umgebungstemperatur (z.B. Sonneneinstrahlung),
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Betriebstemperatur des Gerätes,
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abgeknickte bzw. gespannte Kälteschläuche.
Die Einfrierparameter der Tabelle sind nur Anhaltswerte, für die die ROTHENBERGER Werk-
zeuge GmbH keine Gewähr übernimmt.
Vermeiden Sie kurzfristige Stromunterbrechungen des in Betrieb befindlichen Gerätes!
Das Gerät verfügt über eine Überlastschaltung. Im Falle eines Ansprechens ist eine Pause von
5 Minuten einzulegen, bevor das Gerät wieder in Betrieb genommen werden soll.
Sollte das Gerät nach der Fehlersuche immer noch nicht voll funktionsfähig sein, so wenden Sie
sich an die ROTHENBERGER Werkzeuge GmbH.
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Zubehör
Geeignetes Zubehör finden Sie im Hauptkatalog oder unter www.rothenberger.com
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Entsorgung
Die Wärmeleitpaste ist haut- und umweltfreundlich und kann wiederverwendet bzw. normal im
Müll entsorgt werden. Verunreinigte Tücher, die mit Wärmeleitpaste verschmutzt sind, können
ohne Bedenken in den Abfall entsorgt werden.
Bei dem Entsorgen des Rohreinfriergerätes ist darauf zu achten, dass das Kältemittel R290 ord-
nungsgemäß durch einen Fachbetrieb gesondert zu entfernen ist.
Teile des Gerätes sind Wertstoffe und können der Wiederverwertung zugeführt werden. Hierfür
stehen zugelassene und zertifizierte Verwerterbetriebe zur Verfügung. Zur umweltverträglichen
Entsorgung der nicht verwertbaren Teile (z.B. Elektronikschrott) befragen Sie bitte Ihre zustän-
dige Abfallbehörde.
Nur für EU-Länder:
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll! Gemäß der Europäischen Richtli-
nie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ihrer Umsetzung in nationa-
les Recht müssen nicht mehr gebrauchsfähige Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt
und einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
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DEUTSCH