Anleitung NSG 270 F_SPK2
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Bei überlasteten Versorgungsnetzen und Strom-
kreisen können während des Schweißens für andere
Verbraucher Störungen verursacht werden. Im
Zweifelsfalle ist das Stromversorgungsunternehmen
zu Rate zu ziehen.
Gefahrenquellen beim Lichtbogen-
schweißen
Beim Lichtbogenschweißen ergeben sich eine Reihe
von Gefahrenquellen. Es ist daher für den Schweißer
besonders wichtig, nachfolgende Regeln zu beach-
ten, um sich und andere nicht zu gefährden und
Schäden für Mensch und Gerät zu vermeiden.
1. Arbeiten auf der Netzspannungsseite, z.B. an
Kabeln, Steckern, Steckdosen usw. nur vom
Fachmann ausführen lassen. Dies gilt insbeson-
dere für das Erstellen von Zwischenkabeln.
2. Bei Unfällen Schweißstromquelle sofort vom
Netz trennen.
3. Wenn elektrische Berührungsspannungen auf-
treten, Gerät sofort abschalten und vom Fach-
mann überprüfen lassen.
4. Auf der Schweißstromseite immer auf gute elek-
trische Kontakte achten.
5. Beim Schweißen immer an beiden Händen iso-
lierende Handschuhe tragen. Diese schützen vor
elektrischen Schlägen (Leerlaufspannung des
Schweißstromkreises), vor schädlichen Strahl-
ungen (Wärme und UV Strahlungen) sowie vor
glühenden Metall und Schlackenspritzern.
6. Festes isolierendes Schuhwerk tragen, die
Schuhe sollen auch bei Nässe isolieren. Halb-
schuhe sind nicht geeignet, da herabfallende,
glühende Metalltropfen Verbrennungen verur-
sachen.
7. Geeignete Bekleidung anziehen, keine synthet-
ischen Kleidungstücke.
8. Nicht mit ungeschützten Augen in den Licht-
bogen sehen, nur Schweiß-Schutzschild mit vor-
schriftsmäßigen Schutzglas nach DIN verwen-
den. Der Lichtbogen gibt außer Licht- und
Wärmestrahlen, die eine Blendung bzw. Ver-
brennung verursachen, auch UV-Strahlen ab.
Diese unsichtbare ultraviolette Strahlung verur-
sacht bei ungenügendem Schutz eine erst einige
Stunden später bemerkbare, sehr schmerzhafte
Bindehautentzündung. Außerdem hat die UV-
Strahlung auf ungeschützte Körperstellen
sonnenbrandschädliche Wirkungen zur Folge.
9. Auch in der Nähe des Lichtbogens befindliche
Personen oder Helfer müssen auf die Gefahren
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17.02.2006
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hingewiesen und mit den nötigen Schutzmittel
ausgerüstet werden, wenn notwendig, Schutz-
wände einbauen.
10. Beim Schweißen, besonders in kleinen Räumen,
ist für ausreichende Frischluftzufuhr zu sorgen,
da Rauch und schädliche Gase entstehen.
11. An Behältern, in denen Gase, Treibstoffe,
Mineralöle oder dgl. gelagert werden, darf auch
wenn sie schon lange Zeit entleert sind, keine
Schweißarbeiten vorgenommen werden, da
durch Rückstände Explosionsgefahr besteht.
12. In Feuer und explosionsgefährdeten Räumen
gelten besondere Vorschriften.
13. Schweißverbindungen, die großen Beanspruch-
ungen ausgesetzt sind und unbedingt Sicher-
heitsforderungen erfüllen müssen, dürfen nur
von besonders ausgebildeten und geprüften
Schweißern ausgeführt werden.
Beispiel sind:
Druckkessel, Laufschienen, Anhängerkuppl-
ungen usw.
14. Hinweise:
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der
Schutzleiter in elektrischen Anlagen oder Ge-
räten bei Fahrlässigkeit durch den Schweißstrom
zerstört werden kann, z.B. die Masseklemme
wird auf das Schweißgerätegehäuse gelegt,
welches mit dem Schutzleiter der elektrischen
Anlage verbunden ist. Die Schweißarbeiten
werden an einer Maschine mit Schutzleiteran-
schluss vorgenommen. Es ist also möglich, an
der Maschine zu schweißen, ohne die Masse-
klemme an dieser angebracht zu haben. In
diesem Fall fließt der Schweißstrom von der
Masseklemme über den Schutzleiter zur Ma-
schine. Der hohe Schweißstrom kann ein Durch-
schmelzen des Schutzleiters zur Folge haben.
15. Die Absicherungen der Zuleitungen zu den
Netzsteckdosen muss den Vorschriften ent-
sprechen (VDE 0100). Es dürfen also nach
diesen Vorschriften nur dem Leitungsquerschnitt
entsprechende Sicherungen bzw. Automaten
verwendet werden (für Schutzkontaktsteckdosen
max. 16 Amp. Sicherungen oder 16 Amp. LS-
Schalter). Eine Übersicherung kann Leitungs-
brand bzw. Gebäudebrandschäden zur Folge
haben.
Das Gerät ist nicht für den gewerblichen Einsatz ge-
eignet!