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Werkstattservice, Ersatzteile und Garantie
Wartung und Reparaturen
Die Wartung und die Instandsetzung von moder-
nen Geräten sowie sicherheitsrelevanten Bau-
gruppen erfordern eine qualifizierte Fachausbil-
dung und eine mit Spezialwerkzeugen und
Testgeräten ausgestattete Werkstatt.
Alle nicht in dieser Betriebsanleitung beschriebe-
nen Arbeiten müssen von einer entsprechenden
Fachwerkstatt bzw. Vertragswerkstatt ausgeführt
werden.
Der Fachmann verfügt über die erforderliche Aus-
bildung, Erfahrung und Ausrüstung, Ihnen die
jeweils kostengünstigste Lösung zugänglich zu
machen und hilft Ihnen mit Rat und Tat weiter.
Bei Reparaturversuchen durch dritte bzw. nicht
autorisierte Personen erlischt der Garantiean-
spruch.
Zuständigkeiten
Nur bei Geräten mit Motoren der Marke
Briggs&Stratton, Honda, Tecumseh und Robin
Subaru ist für den Motor bzgl. Werkstattservice,
Ersatzteile und Garantie der Motorenhersteller
bzw.
die
entsprechende
zuständig. Für das Gerät (ausgenommen der
Motor) MAKITA.
Von dieser Regelung sind Stromerzeuger
sowie alle anderen Geräte, die keinen der
oben aufgeführten Motoren beinhalten, nicht
betroffen. Hier liegt die Zuständigkeit nur bei
MAKITA.
Ersatzteile
Der zuverlässige Dauerbetrieb und die Sicherheit
Ihres Gerätes hängt auch von der Qualität der
verwendeten Ersatzteile ab. Nur Original-Ersatz-
teile verwenden.
Nur die Originalteile stammen aus der Produktion
des Gerätes und garantieren daher höchstmögli-
che Qualität in Material, Maßhaltigkeit, Funktion
und Sicherheit.
Original Ersatz- und Zubehörteile erhalten Sie bei
Ihrem Fachhändler. Er verfügt auch über die not-
Vertragswerkstatt
wendigen Ersatzteillisten, um die benötigten
Ersatzteilnummern zu ermitteln und wird laufend
über Detailverbesserungen und Neuerungen im
Ersatzteilangebot informiert.
Bitte beachten Sie auch, dass bei der Verwendung
von nicht Original-Teilen eine Garantieleistung
nicht möglich ist.
Garantie
MAKITA garantiert eine einwandfreie Qualität und
übernimmt die Kosten für eine Nachbesserung
durch Auswechseln der schadhaften Teile im Falle
von Material- oder Herstellungsfehlern, die inner-
halb der Garantiezeit nach dem Verkaufstag auf-
treten.
Bitte beachten Sie, dass in einigen Ländern spezi-
fische Garantiebedingungen gültig sind. Fragen
Sie im Zweifelsfall Ihren Verkäufer.
Er ist als Verkäufer des Produktes für die Garantie
verantwortlich.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass für folgende
Schadensursachen keine Garantie übernommen
werden kann:
• Nichtbeachtung der Betriebsanleitung.
• Unterlassung von notwendigen Wartungs- und
Reinigungsarbeiten.
• Schäden auf Grund unsachgemäßer Vergaser-
einstellung
• Verschleiß durch normale Abnutzung.
• Offensichtliche Überlastung durch anhaltende
Überschreitung der Leistungsobergrenze.
• Gewaltanwendung,
lung, Mißbrauch oder Unglücksfall.
• Überhitzungsschaden auf Grund von Ver-
schmutzungen am Ventilatorgehäuse.
• Eingriffe nicht sachkundiger Personen oder
unsachgemäße Instandsetzungsversuche.
• Verwendung ungeeigneter Ersatzteile bzw. nicht
Original MAKITA Teile, soweit schadensverursa-
chend.
• Verwendung ungeeigneter oder überlagerter
Betriebsstoffe.
• Schäden, die auf Einsatzbedingungen aus dem
Vermietgeschäft zurückzuführen sind.
Reinigungs-, Pflege- und Einstellarbeiten werden
nicht als Garantieleistung anerkannt. Jegliche
Garantiearbeiten sind von einem MAKITA Fach-
händler auszuführen.
unsachgemäße
Behand-
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