ACHTUNG:
Rohes Gemüse, Eier und Geflügel dürfen NICHT in denselben Kühlungsfächer aufbewart
werden. Das Geflügel muß getrennt aufbewart werden.
ACHTUNG:
Lebensmittel die eine Temperatur zwischen 10°C und 60°C haben, müssen in geeigneten
Kühlschränke (Tiefkühlschränke) aufbewart werden, sodaß die Temperatur den Kern des
Lebensmittels erreicht.
ACHTUNG:
Wenn man die Lebensmitteln aus dem Kühlschrank nimmt, muß man das Ablaufdatum der
Verpackungen kontrollieren und diejenige nehmen, die früher ablaufen. Wenn man ein
ablaufendes Produkt sieht, muß man es wegnehmen und es dem Geschäftsleiter melden.
ACHTUNG:
Die leicht verderbliche Lebensmitteln müssen so spät wie möglich vom Kühlschrank
weggenommen werden, sodaß sie nur für die allernötigste Zeit der Raumtemperatur
ausgestellt sind.
ACHTUNG:
Die aufgetaute Lebensmitteln dürfen nicht wieder tiefgekühlt werden.
ACHTUNG:
Die Vorrichtungen müssen numeriert werden und die Temperaturbestimmung muß zweimal
täglich kontrolliert werden. Die Werte müssen schriftlich registriert und für 24 Monate
aufbewart werden.
ACHTUNG:
Eine elektrische Uhr registriert wie lange die eventuelle Stromunterbrechung dauert , um die
beschädigte Lebensmitteln wegnehmen zu können.
Maximale zugelassene Warentemperaturen
Lebensmittel
Frische pasteurisierte
Milch
Frische Sahne
Joghurt , quarkähnlicher
Frischkäse und
Frischkäse
gekühlte Fischprodukte
Rind-
Schweinefleisch
Geflügel
Kaninchen
kleines Wild
großes Wild
Innereien
Tiefkühlkost
Eis
Obst und Gemüse
HACCP VORSCHRIFTEN
Normale Lagerungs-
temperatur (°C)
0+4
0+4
0+2
0+2
und
0+3
0+4
0+2
0+2
0+2
0+3
-23-24
-18-20
0+4
Maximale Transport-
temperatur (°C)
9
9
9
0+4
10
8
8
8
8
8
-18
-18
Raumtemperatur
7