GARANTIE
VORWORT
Die Firma Sherco gewährt eine vertragliche Garantie, die je nach Fahrzeug für eine bestimmte Dauer gilt. Diese Bedingungen
sind nachstehend verfügbar.
Die Garantiefrist beginnt an dem Tag, an dem das Fahrzeug von einem Vertragshändler an den Endkunden verkauft wird.
Bewahren Sie immer den Originalkaufbeleg des Fahrrads auf, damit Sie sich des Beginns des Garantieanspruchs sicher sind.
Sherco-Fahrräder werden über ein Netz von Vertragshändlern verkauft. Damit die Garantie gültig ist, müssen die Montage,
die Einstellung und die Wartung bei diesem Händler durchgeführt werden.
REGISTRIERUNG DES FAHRZEUGS:
Am Tag der Auslieferung des Fahrrads verpflichten sich der Händler und der Kunde, dieses Heft sowie das
Fahrzeugannahmeformular auszufüllen. Das Fahrzeug muss dann vom Händler auf der entsprechenden Website vom
Händler registriert werden. Es wird keine Garantie übernommen, wenn das Fahrzeug nicht registriert ist.
LAUFZEIT DER GARANTIE:
Eine beschränkte Garantie bedeutet nicht, dass der Rahmen oder die Komponenten des Fahrrads niemals brechen oder
ewig halten.
Diese beschränkte Garantie deckt nur Herstellungsfehler am Rahmen bei normalem Gebrauch ab.
Für den Rahmen des Fahrrads gilt ab dem Erstkaufdatum eine Garantie von fünf Jahren auf Herstellungsfehler.
Für die Teile Schwinge, Kettenstreben, Sattelstreben und Wippen gilt eine Garantie von zwei Jahren ab dem Erstkauf.
Für Lackierung und Aufkleber gilt eine Garantie von einem Jahr ab Erstkaufdatum. Für die Komponenten der Marke
Sherco gilt eine Garantie von einem Jahr ab Erstkaufdatum.
Komponenten, die nicht von der Marke Sherco stammen, einschließlich Gabeln, Elektronik, Stoßdämpfer
und Reifen, fallen unter die von ihrem Hersteller eventuell angegebene Garantie und sind nicht durch die oben genannte
Garantie abgedeckt. Wenden Sie sich an einen Vertragshändler, um deren Bedingungen zu erfahren.
GARANTIEBEDINGUNGEN:
Diese Garantie gilt nur für den ursprünglichen Besitzer, der das Fahrrad bei einem Vertragshändler erworben hat, und
ist daher nicht übertragbar.
Um Garantieansprüche geltend machen zu können, muss das Fahrrad bei einem Sherco-Vertragshändler gekauft worden
sein, der sich im selben Land wie der Käufer befindet.
Die Garantie erlischt bei anormaler, übermäßiger oder unsachgemäßer Verwendung des Fahrrads, bei unsachgemäßer
Montage, mangelhafter Wartung, bei Änderungen oder bei Einbau von Teilen, die nicht von Sherco stammen.
Die Garantie erlischt, wenn das Fahrrad im Rahmen eines Fahrradverleih- oder Fahrrad-Sharing-Programms genutzt wird.
Schäden infolge normaler Abnutzung, einschließlich der Folgen von Materialermüdung, sind nicht von der Garantie
abgedeckt. Es liegt in der Verantwortung des Eigentümers, sein Fahrrad regelmäßig zu überprüfen und ordnungsgemäß
zu warten.
Folgende Teile weisen gewöhnlich Schäden durch normalen Verschleiß auf: Lager, Schrauben, Stoßdämpferhalter, Dichtungen,
Kettenblätter, Kassetten, Reifen, Schläuche, Sättel, Ketten, Bremsbeläge, Sperrklinken, Freilaufnaben, Bremsscheiben,
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