INFORMATIONEN
Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses
Produkt
Vorgaben
Direktive (2012/19/ EU). Das
Produkt
Klassifizierungssymbol für elektrische
und elektronische Altgeräte (WEEE)
gekennzeichnet.
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät
ist
mit
einer
Abfalltonne
auf
nzeichnet. Das Gerät darf deshalb
nur
getrennt
Siedlungsabfall
zurückgenommen werden. Es darf
somit nicht in den Hausmüll gege-
ben werden. Das Gerät kann z.B. bei
einer kommunalen Sammelstelle oder
ggf. bei einem Vertreiber (siehe unt-
en zu deren Rücknahmepflichten in
Deutschland) abgegeben werden.
Das gilt auch für alle Bauteile,
Unterbaugruppen
Verbrauchsmaterialien des zu entsor-
genden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden
darf, müssen alle Altbatterien und
Altakkumulatoren vom Altgerät ge-
trennt werden, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind. Das gleiche gilt für
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können.
Der Endnutzer ist zudem selbst dafür
verantwortlich,
Daten auf dem Altgerät zu löschen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung ge-
brauchter Geräte trägt dazu bei, mögli-
che negative Folgen für die Umwelt
und die menschliche Gesundheit zu
vermeiden.
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DEUTSCH
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erfüllt
der
EU-WEEE-
wurde
mit
einem
durchgestrichenen
Rädern
geken-
vom
unsortierten
gesammelt
und
und
personenbezogene
Hinweise zum Recycling
die
Helfen Sie mit, alle Materialien
zu recyceln, die mit diesem
Symbol gekennzeichnet sind.
Entsorgen
Materialien,
Verpackungen, nicht im Hausmüll,
sondern
Recyclingbehälter oder die entsprech-
enden örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und
Gesundheitsschutz elektrische und
elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten der Vertreiber
Wer
auf
Verkaufsfläche
Elektronikgeräte vertreibt oder diese
gewerblich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen
Gerätes, ein Altgerät des Endnutzers
der
gleichen
Wesentlichen die gleichen Funktionen
wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der
Abgabe oder in unmittelbarer Nähe, un-
entgeltlich zurückzunehmen. Das gilt
auch für Vertreiber von Lebensmitteln
mit
einer
von mindestens 800 m², die mehr-
mals im Kalenderjahr oder dauerhaft
Elektro- und Elektronikgeräte anbi-
eten und auf dem Markt bereitstellen.
Solche Vertreiber müssen zudem auf
Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die
in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte)
im Einzelhandelsgeschäft oder in un-
mittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen;
darf in diesem Fall nicht an den Kauf
Sie
insbesondere
über
die
bereitgestellten
mindestens
Elektro-
Geräteart,
Gesamtverkaufsfläche
die
Rücknahme
solche
400
m²
und
das
im