7 Garantiebedingungen
Als Käufer eines Dalbach Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungen aus dem
Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen wir Ihnen eine Garantie zu den
folgenden Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während der ersten 6
Monate beseitigt der Kundendienst Mängel am Gerät unentgeltlich. Voraussetzung ist, dass
das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 18
Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung
bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen) oder bei Gemeinschaftsnutzung durch
mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen).
Während der ersten 6 Monate beseitigt der Kundendienst Mängel am Gerät unentgeltlich.
Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist.
In den weiteren 6 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits
bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das Gerät
noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweisbar auf
mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgewechselte Teile gehen
in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Aufstellung, bzw. Installation oder
durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden aufgrund von chemischer bzw.
elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige anormale Umweltbedingungen, Glas-,
Lack- oder Emaille Schäden und evtl. Farbunterschiede sowie defekte Glühlampen.
Ebenso sind Mängel am Gerät ausgeschlossen, die aufgrund von Transportschäden
zurückzuführen sind. Wir erbringen auch dann keine Leistungen, wenn – ohne unsere
besondere, schriftliche Genehmigung – von nicht ermächtigten Personen am Dalbach Gerät
Arbeiten vorgenommen oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung
gilt nicht für mangelfreie, durch eine qualifizierte Fachkraft mit unseren Originalteilen,
durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die technischen Schutzvorschriften
eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich
erworben wurden und in Betrieb sind.
Bei Reklamationen defekter Geräte müssen Absender- und Empfänger Anschrift in der
Bundesrepublik Deutschland oder Österreich sein.
Für Geräte, die in anderen europäischen Ländern erworben und betrieben werden, gelten die
Garantiebedingungen des Verkäufers.
Für Reparaturaufträge außerhalb der Garantiezeit gilt:
•
Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu
bezahlen.
•
Wird ein Gerät überprüft bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende geführt,
werden Anfahrts- und Arbeitspauschalen berechnet.
•
Beratung durch unser Kundenberatungszentrum ist unentgeltlich
(s. Kapitel „Kundendienst").
GGV Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, August-Thyssen-Str. 8, D-41564 Kaarst-Holzbüttgen
Ersatzteile / Kundenservice
Seite | 23