2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom
Altgerät umschlossen sind,sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät
entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle
vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur
Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträ-
gers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstel-
len der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder
Vertreibern im Sinne des
ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400
m
für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit
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einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln,
wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens
400 m
betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m
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betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabe-
möglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rück-
nahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges
Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer ab-
gegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird,
kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben
werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikations-
mitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich
„Wärmeüberträger", „Bildschirmgeräte" oder„Großgeräte" (letztere mit mindestens
einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rück-
gabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt.
Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen
der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in
keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf
drei Altgeräte pro Geräteart.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere
für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und
Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung
der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich
ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne"
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol ei-
ner durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät
am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu
erfassen ist.
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, die mehrmals pro Jahr oder
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