Entsorgung
Gerät entsorgen
Das nebenstehende Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern zeigt
an, dass dieses Gerät der Richtlinie 2012/19/EU unterliegt. Diese Richtlinie
besagt, dass Sie dieses Gerät am Ende seiner Nutzungszeit nicht mit dem
normalen Haushaltsmüll entsorgen dürfen, sondern in speziell eingerichteten
Sammelstellen, Wertstoffhöfen oder Entsorgungsbetrieben abgeben müssen.
Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei. Schonen Sie die Umwelt und entsorgen
Sie fachgerecht.
Für den deutschen Markt gilt:
Beim Kauf eines Neugerätes haben Sie das Recht, das entsprechende Altgerät
an Ihren Händler zurückzugeben. Händler von Elektro- und Elektronikgeräten mit
einer Verkaufsfläche von mindestens 400 qm sowie Lebensmittelhändler mit einer
Verkaufs fläche von mindestens 800 qm, die regelmäßig Elektro- und Elektronik-
geräte verkaufen, sind außerdem verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurück-
zunehmen, auch ohne dass ein Neugerät gekauft wird, wenn die Altgeräte in
keiner Abmessung größer sind als 25 cm. LIDL bietet Ihnen Rücknahmemöglich-
keiten direkt in den Filialen und Märkten an. Informieren Sie sich auch bei Ihrem
Händler über die Rücknahme möglichkeiten vor Ort.
Weitere Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts erfahren Sie
bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Das Produkt ist recycelbar, unterliegt einer erweiterten Hersteller verantwortung
und wird getrennt gesammelt.
Kältemittel entsorgen
Dieses Gerät enthält als Kältemittel R290 (Propan). Das System ist hermetisch
geschlossen. Das Kältemittel muss unbeschädigt der fachgerechten Entsorgung
zugeführt werden. Setzen Sie sich im Zweifelsfall mit Ihrer Entsorgungseinrichtung
in Verbindung.
Verpackung entsorgen
Die Verpackungsmaterialien sind nach umweltverträglichen und
entsorgungstechnischen Gesichtspunkten ausgewählt und deshalb recyclebar.
Entsorgen Sie nicht mehr benötigte Verpackungsmaterialien gemäß den örtlich
geltenden Vorschriften.
Entsorgen Sie die Verpackung umweltgerecht. Beachten Sie die Kennzeichnung
auf den verschiedenen Verpackungsmaterialien und trennen Sie diese gegebe-
nenfalls gesondert. Die Verpackungsmaterialien sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe, 20–22: Papier und Pappe, 80–98: Verbundstoffe.
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