Wartung und Pflege
5.1.1 Hydraulik
WARTUNGSFRIST
Erstinspektion nach
25 Betriebsstunden
Erstinspektion nach
50 Betriebsstunden
Alle 50 Betriebsstunden
5.1.2 Elektrik
WARTUNGSFRIST
Erstinspektion nach
25 Betriebsstunden
Alle 50 Betriebsstunden
5.2
Reparaturen
•
Reparaturen am Gerät dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die die dafür notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
•
Vor der Wiederinbetriebnahme muss eine außerordentliche Prüfung durch einen Sachkundigen
oder Sachverständigen durchgeführt werden.
51200081
Auszuführende Arbeiten
•
Sämtliche Hydraulikverschraubungen kontrollieren bzw. nachziehen
(darf nur von einem Sachkundigen durchgeführt werden).
•
Hydraulikflüssigkeit austauschen
(empfohlenes Hydrauliköl: HLP32 nach ISO4407/1999).
•
Sämtliche vorhandene Hydraulikölfilter austauschen.
•
Sämtliche Hydraulikanschlüsse nachziehen
•
Überprüfung der Hydraulikanlage auf Dichtigkeit
•
Hydraulikölfilter prüfen, bei Bedarf reinigen (sofern vorhanden)
•
Hydraulikflüssigkeit prüfen und (entsprechend Herstellerangaben)
austauschen (empfohlenes Hydrauliköl: HLP32 nach ISO4407/1999).
•
Überprüfung der Hydraulikschläuche auf Knick- und Scheuerstellen.
Beschädigte Hydraulikschläuche müssen ersetzt werden
(generell wird empfohlen, Hydraulikschläuche alle 6 Jahre auszutauschen).
•
Es dürfen nur die vorgeschriebenen Ölsorten verwendet werden!
Auszuführende Arbeiten
•
Sämtliche Elektroverschraubungen und -verbindungen kontrollieren bzw.
nachziehen (darf nur von einem Sachkundigen durchgeführt werden)
•
Überprüfung aller Sicherungen (wenn vorhanden)
•
Überprüfung der Elektroverkabelung auf Knick und Scheuerstellen, bei Bedarf
Reparatur (durch qualifiziertes Personal)
14 / 16
DE