Lassen Sie das Gerät nicht unbeaufsichtigt, wenn Sie
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Lebensmittel in Behältern aus Kunststoff, Papier oder
anderen brennbaren Werkstoffen erhitzen oder garen.
Erhitzen Sie keinen Alkohol im unverdünnten Zustand.
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Das Gerät darf nicht in leerem Zustand betrieben werden.
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Einweg-Behälter aus Kunststoff müssen die unter "Hinweise
►
zum Mikrowellenkochgeschirr" aufgeführten Eigenschaften
aufweisen.
Das Mikrowellen Gerät ist ausschließlich für das Erhitzen von
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Speisen und Getränken bestimmt. Das Trocknen von Speisen
oder Kleidung und das Erhitzen von Wärmekissen,
Hausschuhen, Schwämmen, feuchten Tüchern oder
ähnlichem birgt das Risiko von Verletzungen, Entzündungen
oder Feuer.
Zur Reduzierung der Brandgefahr im Ofeninnenraum:
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a) Beim Erhitzen von Speisen in Plastik- oder
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Papierbehältnissen muss das Gerät wegen der bestehenden
Entzündungsgefahr beaufsichtigt werden.
b) Drahtverschlüsse von Papier- oder Plastikbeuteln sind vor
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dem Erhitzen zu entfernen.
c) Wenn Rauch abgegeben wird, ist das Gerät abzuschalten
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oder der Stecker zu ziehen und die Tür geschlossen zu
halten, um eventuell auftretende Flammen zu ersticken.
d) Nichts im Ofeninnenraum aufbewahren. Wenn das Gerät
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nicht benutzt wird, darf es nicht zum Aufbewahren von
Papiergegenständen, Kochgerätschaften oder
Nahrungsmitteln verwendet werden.
Entfernen Sie grundsätzlich entstandene Fettrückstände
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im Gerät, da diese sich ansonsten entzünden könnten.
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