1.6 Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
Die Maschinen sind mit Sicherheitsvorrichtungen ausgestattet, die den
Bediener vor internen mechanischen und elektrischen Teilen schützen sollen.
Carter für den Schutz: Feste Vorrichtung, die den direkten Kontakt mit
internen beweglichen Teilen oder gefährlichen Teilen der Maschine
verhindert. Der Schutz kann nur mit Spezialwerkzeug entfernt werden. Beim
Betrieb der Maschine muss die Schutzvorrichtung korrekt montiert sein.
Motorkurbelgehäuse: Abnehmbare Vorrichtung, die den direkten Kontakt
mit dem Motorgehäuse verhindert. Sie kann nur und ausschließlich bei
Wartungs-und Reinigungsarbeiten an der Maschine entfernt werden.
Ritzel Schutzhülle: Schutzhülle, die den ordnungsgemäßen Betrieb der
Maschine gewährleistet, indem sie die Stange am Maschinenkörper
festhält. Die Montage und Demontage erfolgt über eine Ringmutter
über dem Ritzelschutzgehäuse über das Innengewinde am Stangenstift.
Die Entfernung ist nur und ausschließlich zulässig für Reinigen der
Schnittrückstände und Einfetten des Ritzels.
Handschutz: Sicherheitsvorrichtung zum Schutz der Hände vor Stößen und
Schnittverletzungen.
Bar Kettenschutz: Sicherheitsvorrichtung oberhalb der Kettenschiene,
schützt vor Astschnitten und verhindert Unfälle bei Rückschlag. Das
Entfernen ist strengstens untersagt.
Kettenstangenabdeckung: Schnittschutz für den Fall, dass die Maschine
nicht in Betrieb ist.
Elektronischer Zündeinrichtung: Ermöglicht das Einschalten der Maschine
erst nach zwei Sekunden Druck.
1.7 Risiken aus der Nutzung der Maschinen
1.7.1 Gefahr von Lärm
Der Schallpegel wurde durch Messung der Emission bei Maschinen
ermittelt, die gemäß der Norm UNI EN ISO 11201:2010 betrieben wurden.
Der Schallpegel wurde durch Messung der Emission bei laufender
Maschine gemäß der Norm UNI EN ISO 11201:2010 ermittelt. Folgende Werte
wurden erfasst:
Durchschnittlicher Schalldruck LpA (A) dB 87,2
Aus den ermittelten Werten lässt sich schließen, dass der Betrieb
der Maschine mit einem hohen Geräuschpegel verbunden ist.
Daher ist es für den Bediener bei der Nutzung des Geräts
zwingend erforderlich, Gehörschutz wie Kopfhörer oder
Ohrstöpsel zu tragen, um eine Schädigung des Hörsystems im
Laufe der Zeit zu vermeiden.
1.7.2 Vibrationsrisiko
IDer Vibrationspegel wurde bei in Bewegung befindlichen Maschinen gemäß
der Norm UNI EN ISO 5349-2 2015 zur Bewertung der auf das HAND-ARM-
System übertragenen Vibrationen gemessen und folgender Wert ermittelt:
Hand-Arm-Vibrationspegel: 2,23 m/s²
1.7.3 Schnittgefahr
Obwohl beim Bau alle Sicherheitsvorschriften eingehalten
wurden, konnte die Schnittgefahr nicht ausgeschlossen werden.
51