7. Wartung und P ege
• Den Fahrradträger nach Verwendung sauber und trocken lagern.
Eventuell Schlamm und anderen Schmutz mit Wasser abwaschen.
• Halten Sie die Anhängerkupplung sauber und fettfrei.
• Halten Sie die Trägerkupplung sauber und fettfrei.
• Kontrollieren Sie den Fahrradträger regelmäßig auf Beschädigungen.
Beschädigte oder verschlissene Teile sind sofort zu ersetzen. Es dürfen
nur Originalersatzteile verwendet werden.
• Bolzen und Muttern des Fahrradträgers regelmäßig kontrollieren und
wenn notwendig nachziehen.
• Lackschichtbeschädigungen sofort mit Farbe behandeln.
• Drehbare und bewegliche Teile regelmäßig schmieren.
Wartung / Entsorgung / Kontakt
8. Hinweise zum Umweltschutz
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet,
dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht zusammen mit dem
Hausmüll entsorgt werden dürfen. Verbraucher sind
gesetzlich dazu verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte
am Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Auf diese
Weise wird eine umwelt- und ressourcenschonende
Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro- oder
Elektronikgerät umschlossen sind und zerstörungsfrei entnommen
werden können, sind vor der Abgabe des Geräts an einer Erfassungsstelle
von diesem zu trennen und einer vorgesehenen Entsorgung zuzuführen.
Das Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Gerät entnom-
men werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten können
diese bei den Sammelstellen der ö entlich-rechtlichen Entsorgungsträger
oder bei den von den Herstellern bzw. Vertreibern im Sinne des ElektroG
eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die Abgabe von Altgeräten ist
unentgeltlich.
Rücknahmep ichtig sind Händler mit einer Verkaufs äche von
mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte. Das Gleiche gilt für
Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufs äche von mindestens
800 m², sofern sie dauerhaft oder zumindest mehrmals im Jahr
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Ebenso rücknahmep ichtig sind
Fernabsatzhändler mit einer Lager äche von mindestens 400 m² für
Elektro- und Elektronikgeräte oder einer Gesamtlager äche von
mindestens 800 m². Generell haben Vertreiber die P icht, die
unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch geeignete
Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines
Altgeräts bei einem rücknahmep ichtigen Vertreiber, wenn sie ein
gleichwertiges Neugerät mit einer im Wesentlichen gleichen Funktion
erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch bei Lieferungen an einen
privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich die Möglichkeit
einer unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines Neugeräts auf
Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte, die mindestens eine
Außenkante mit einer Länge von mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber
hat den Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer
entsprechenden Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon können
Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer Geräteart bei einer Sammelstelle
eines Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne dass dies an den Erwerb
eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings dürfen die Kantenlängen der
jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
Elektro- und Elektronikgeräte der Informations- und Kommunikations-
technik, wie zum Beispiel Computer oder Smartphones, enthalten häu g
personenbezogene Daten. Verbraucher sind selbst dafür verantwortlich,
diese vor der Abgabe der Geräte zu löschen.
Kontakt
EAL GmbH
Otto-Hausmann-Ring 107
42115 Wuppertal
Deutschland
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