ACHTUNG
• Die LPG-Flasche im Fach unterhalb der BBQ-Einheit ist durch eine nicht brennbare Platte von der BBQ-Einheit zu trennen.
Das Fach muss den Anforderungen der EN 498 entsprechen.
• Die Lüftungsanforderungen der EN 498 für die Lagerung von Gasflaschen sind:
• Bei Blech- oder ähnlichen undurchdringlichen Konstruktionen müssen oben und unten im Fach oder Hohlraum
Lüftungsöffnungen vorhanden sein, die jeweils eine freie Fläche von mindestens 200 cm2 für jede untergebrachte
Gasflasche vorsehen, die Düsen B dienen auch als Kontrollpunkt bei Verwendung eines Gummischlauches.
215 mm
Mindestabstand
von der Wand zur
Abdeckhaubelöffnung 55 mm
Min 300 mm
MAX 1,5 mt
Min 20 mm
Min 300 mm
DE
25