Lagerung
9 LAGERUNG
Nach jedem Gebrauch das Gerät gründlich reini-
gen und – falls vorhanden – alle Schutzabde-
ckungen anbringen. Gerät an einem trockenen,
abschließbaren Platz und außerhalb der Reich-
weite von Kindern aufbewahren.
Vor Betriebspausen, die länger als 30 Tage dau-
ern, folgende Arbeiten durchführen:
■
Gerät gründlich reinigen und in einem tro-
ckenen Raum aufbewahren.
9.1
Lagerung von Akku und Ladegerät
GEFAHR!
Gefahr von Explosionen
und Bränden!
Personen werden getötet
oder schwer verletzt, wenn
der Akku explodiert, weil er
vor offenen Flammen oder
Hitzequellen gelagert wur-
de.
■
Lagern Sie den Akku
kühl und trocken, jedoch
nicht vor offenen Flam-
men oder Hitzequellen.
HINWEIS
Der Akku ist beim Aufladen aufgrund der
automatischen Erkennung des Ladezu-
standes vor Überladen geschützt und
kann somit einige Zeit, jedoch nicht auf
Dauer, mit dem Ladegerät verbunden
verbleiben.
■
Lagern Sie den Akku an einem trockenen,
frostfreien Ort bei einer Lagertemperatur von
0 °C – 35 °C und mit einem Ladezustand von
ca. 40 – 60 %.
■
Lagern Sie den Akku wegen Kurzschlussge-
fahr nicht in der Nähe metallischer oder säu-
rehaltiger Gegenstände.
■
Laden Sie den Akku nach ca. 6 Monaten
Lagerung für ca. 2 Stunden nach.
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10 WARTUNG UND PFLEGE
■
Gerät keiner Nässe oder Feuchtigkeit ausset-
zen. Nicht mit Wasser abspritzen.
■
Nach jedem Einsatz den Akku entfernen und
das Gerät auf Beschädigungen prüfen.
■
Gerät in regelmäßigen Zeitabständen auf
ordnungsgemäßen Zustand überprüfen.
■
Elektrische Kontakte des Geräts auf Korrosi-
on prüfen, ggf. mit einem feinen Drahtpinsel
reinigen und dann mit einem Kontaktspray
einsprühen.
11 ENTSORGUNG
Hinweise zum Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
■
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern
sind einer getrennten Erfassung bzw.
Entsorgung zuzuführen!
■
Altbatterien oder -akkus, welche nicht
fest im Altgerät verbaut sind, müssen
vor der Abgabe entnommen werden!
Deren Entsorgung wird über das Batte-
riegesetz geregelt.
■
Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und
Elektronikgeräten sind nach deren Ge-
brauch gesetzlich zur Rückgabe ver-
pflichtet.
■
Der Endnutzer trägt die Eigenverant-
wortung für das Löschen seiner perso-
nenbezogenen Daten auf dem zu ent-
sorgenden Altgerät!
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte
nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei fol-
genden Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
■
Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
■
Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme
verpflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und
verkauft werden und die der Europäischen Richt-
linie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern außer-
halb der Europäischen Union können davon ab-
weichende Bestimmungen für die Entsorgung
von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gelten.
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