autorisierten Servicecenter geöffnet, repariert oder
umgebaut wurden;
- Schäden, die auf dem Transportweg zwischen Her-
steller und Kunde bzw. zwischen Servicecenter und
Kunde entstehen
- Produkte, die als 2.Wahl-Artikel oder als gebrauchte
Artikel gekauft wurden;
- Folgeschäden, welche auf einem Mangel dieses Pro-
duktes beruhen (es können für diesen Fall jedoch
Ansprüche aus Produkthaftung oder aus anderen
zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen
bestehen).
Reparaturen oder ein Komplettaustausch verlängern in
keinem Fall die Garantiezeit.
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