Grundlegende Zuweisungsregel
1. Wählen Sie mindestens ein nicht zugewiesenes Kanalpaar.
2. Verwenden Sie nach Möglichkeit nicht denselben Kanal, wie z. B. G1 und G1.
3. Für benachbarte Leinwände (nebeneinander, gegenüber oder diagonal gelegen) sollte
nicht dieselbe Kanalnummer wie G1 und G1 oder G1 und Y1 gewählt werden.
Die Abbildung unten zeigt ein Beispiel für die Kanalzuweisung eines Kinos mit 8 Leinwänden
(1 Reihe Leinwände auf jeder Seite eines zentralen Flurs). Die Leinwände sind in der
Abbildung als rechteckige Kästen dargestellt. Leinwände, die mit „×" markiert sind, verstoßen
gegen die grundlegende Zuweisungsregel 3.
Die Abbildung unten zeigt ein Beispiel für die korrekte Kanalzuweisung eines Kinos mit 7
Leinwänden auf jeder Seite eines zentralen Flurs.
G1
Nicht zugewiesene Kanäle
- G1 und Y4 werden bei 2 Leinwänden verwendet. Die gleichen Kanäle (G1 und G1, Y4 und
Y4) sollten so weit wie möglich voneinander entfernt zugewiesen werden, wie in der
Abbildung gezeigt.
- Kanalgruppen der gleichen Nummer (z. B. G1 und Y1) können Leinwänden zugewiesen
werden, die dichter beieinander liegen als identische Kanäle (G1 und G1).
- Das Kanalpaar G6 und Y6 bleibt im Beispiel unzugewiesen. Das nicht zugewiesene
Kanalpaar kann helfen, Übersprechen und Interferenzen zu vermeiden, wie in „Übersprechen
und Interferenzen vermeiden" erklärt (Seite 16).
Weitere Beispiele finden Sie unter „Kanalzuweisungsbeispiele" (Seite 20).
×
G1
G2
Y2
Y2
×
×
G2
G3
Y4
Y5
Y7
×
Y2
Y3
Y4
Y5
G4
G5
G7
Y1
Y2
Y3
G6
Y6
Y4
G1
15
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