Verwendete Symbole - Truma MonoControl CS Instrucciones De Uso

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  • ESPAÑOL, página 43
MonoControl CS Gastank

Verwendete Symbole

Symbol weist auf mögliche Gefahren hin.
Hinweis mit Informationen und Tipps.
Verwendungszweck
MonoControl CS ist eine Sicherheits-Gasdruck-Regelanlage
für Caravans und Motorcaravans. Die Gastankversion ist für
den direkten Anschluss an das Entnahmeventil mit Anschluss
Außengewinde W 21,8 x 1/14" LH (G.5). Die Gasdruck-Regel-
anlage gewährleistet einen gleichmäßigen Ausgangsdruck
von 30 mbar oder 50 mbar (je nach Variante) bei einem zuläs-
sigen Eingangsdruck von 0,3 – 16 bar.
Bei einem Unfall mit einer direkt auf das Auslöseelement ein-
wirkenden Verzögerung von 3,5 g ± 0,5 g * unterbricht der
integrierte Crashsensor den Gasfluss.
Die Verwendung der Gasdruck-Regelanlage in geschlossenen
Räumen (Haushalt, Mobilheimen) auf Seewasserbooten oder
in EX-Zone 0 (z. B. Tankwagen) ist nicht zulässig.
Die integrierte Überdrucksicherung entspricht den Anforde-
rungen als Sicherheitseinrichtung für den gewerblichen Be-
reich gegen unzulässig hohen Druckanstieg (z. B. in Deutsch-
land nach BGV D 34).
2
Die Druckregelgeräte und Schlauchleitungen müssen
spätestens 10 Jahre (bei gewerblicher Nutzung 8 Jahre)
nach Herstellungsdatum gegen neue ausgewechselt werden.
Der Betreiber ist dafür verantwortlich.
* entspricht bei einem mittleren Fahrzeuggewicht einer Auf-
prallgeschwindigkeit von ca. 15 – 20 km/h auf ein festes
Hindernis.
Hinweise zum Heizen während der Fahrt:
Bei Motorcaravans ab Baujahr 01/2007 muss gemäß der Heiz-
geräterichtlinie 2001/56/EG mit den Ergänzungen 2004/78/EG
und 2006/119/EG für den Betrieb einer Flüssiggasheizung
während der Fahrt, eine Sicherheits-Absperreinrichtung vorge-
sehen werden, welche bei einem Leitungsabriss durch Unfall
verhindert, dass ungewollt Gas austreten kann.
Die Truma Gasdruck-Regelanlage MonoControl CS Gastank
mit integriertem Crashsensor, erfüllt alle relevanten Normen,
Vorschriften und Richtlinien und erlaubt somit den europawei-
ten Betrieb der Gasanlage, auch während der Fahrt.
Für das Heizen während der Fahrt in Caravans empfehlen wir
ebenfalls die Verwendung einer Sicherheitseinrichtung.
Für Fahrzeuge vor Baujahr 01/2007 gibt es keine Einschrän-
kungen für den Betrieb der Gasanlage während der Fahrt **.
** Ausnahme für Frankreich:
In Frankreich ist der Betrieb der Gasanlage während der Fahrt,
nur in typgeprüften Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem
01.01.2007 erlaubt. Bei älteren Fahrzeugen ist der Betrieb der
Gasanlage während der Fahrt auch in Verbindung mit einer
Sicherheits-Absperreinrichtung nicht zulässig.

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