GARANTIESCHEIN
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Gemäß diesen Bestimmungen gewährleistet der Verkäufer, dass sich das Produkt, auf das sich diese Garantie
bezieht, zum Zeitpunkt der Lieferung in einem einwandfreien Zustand befindet.
1.2. Die Garantiefrist für das Produkt beträgt zwei (2) Jahre ab dem Zeitpunkt der Lieferung an den Käufer.
1.3. Tritt ein Defekt an dem Produkt auf, von dem der Käufer den Verkäufer innerhalb der Garantiefrist in Kenntnis
setzt, ist der Verkäufer verpflichtet, das Produkt auf seine eigenen Kosten und an einem Ort seiner Wahl zu
reparieren oder zu ersetzen, sofern dies nicht unmöglich oder unzumutbar ist.
1.4. Falls eine Reparatur oder der Ersatz des Produkts nicht möglich ist, kann der Käufer eine anteilige Reduzierung
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des Preises oder
falls es sich um einen ausreichend schweren Defekt handelt
die Auflösung des Kaufvertrags
fordern.
1.5. Der Ersatz oder die Reparatur von Teilen des Produkts gemäß der vorliegenden Garantie führen nicht zu einer
Verlängerung der Garantiefrist für das ursprüngliche Produkt. Ersetzte bzw. reparierte Teile unterliegen stattdessen
einer separaten Garantie.
1.6. Damit die vorliegende Garantie in Kraft tritt, muss der Käufer einen Nachweis über das Kauf- und Lieferdatum
des Produkts vorlegen.
1.7. Setzt der Käufer den Verkäufer nach Ablauf von sechs Monaten ab dem Datum der Lieferung des Produkts über
einen Defekt in Kenntnis, muss der Käufer den Nachweis über den Ursprung und das Vorliegen des vorgeblichen
Defekts erbringen.
1.8. Dieser Garantieschein wird unbeschadet nationaler Verbraucherrechte ausgestellt.
2. EINZELNE BESTIMMUNGEN
2.1. Diese Garantie bezieht sich auf Viron Patronenfilter der CL-Serie.
2.2. Dieser Garantieschein gilt nur in Ländern der Europäischen Union.
2.3. Diese Garantie ist nur wirksam, wenn der Käufer die in der mitgelieferten Produktdokumentation enthaltenen
Instruktionen des Herstellers strikt befolgt, sofern diese für den jeweiligen Produkttyp und das jeweilige Modell
zutreffen.
2.4. Liegt für den Ersatz, die Wartung oder die Reinigung bestimmter Teile oder Komponenten des Produkts ein
Zeitplan vor, ist die Garantie nur dann gültig, wenn dieser Zeitplan eingehalten wurde.
2.5. Die Garantiefrist für das Außengehäuse, den Deckel und den Sicherungsring beträgt zwei (2) Jahre. Die
Garantiefrist für den Druckmesser und die Filterelemente beträgt zwölf (12) Monate. Von Fremdkörpern blockierte
Elemente fallen nicht unter die Garantiebestimmungen.
3. BESCHRÄNKUNGEN
3.1. Die vorliegende Garantie gilt nur für den Verkauf an Verbraucher, wobei „Verbraucher" eine Person
bezeichnet, die das Produkt für nicht mit ihren beruflichen Aktivitäten in Verbindung stehende Zwecke erwirbt.
3.2. Der normale, aus dem Gebrauch des Produkts resultierende Verschleiß ist von der Garantie ausgenommen. In
Bezug auf Verschleiß- und Verbrauchsteile sowie -komponenten und/oder -materialien wie Batterien, Glühbirnen
usw. gelten die in der mitgelieferten Produktdokumentation enthaltenen Bestimmungen.
3.3. Von der Garantie ausgenommen sind Fälle, in denen das Produkt: (I) unsachgemäß verwendet, (II) von nicht
autorisierten Personen repariert, gewartet oder gehandhabt oder (III) unter Verwendung nicht originaler Teile
repariert oder gewartet wurde.
3.4. In Fällen, in denen der Defekt des Produkts aus einer unsachgemäßen Montage oder Inbetriebnahme resultiert,
gilt die vorliegende Garantie nur dann, wenn die besagte Montage bzw. Inbetriebnahme unter den Kaufvertrag für
das Produkt fällt und vom Verkäufer oder unter dessen Verantwortung ausgeführt wurde.
3.5. Beschädigungen oder Mängel des Filters infolge einer Temperaturbelastung von unter 0 °C oder über 50 °C.
3.6. Beschädigungen oder Mängel des Filters, die durch Stöße hervorgerufen wurden oder aus der
Überdimensionierung der Filtersystempumpen resultieren.
Produktanleitung 249
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