Beachten Sie bei der Planung und Installation der Anschlageinrichtungen die BG-Information
„Planungsgrundlagen für Anschlageinrichtungen auf Dächern" ( BGI 5164)
Der empfohlene Mindestabstand des Anschlagpunktes zur Absturzkante sollte 2,5 m betragen.
Bei der Installation der Einzelanschlagpunkte ist auf die Tragfähigkeit des Untergrunds zu achten.
Eine Kompatibilität mit ähnlichen Systemen ist nicht gewährleistet und kann bei Zuwiderhandlung eine
Gefahr für Leib und Leben darstellen.
Einzelanschlagpunkte dienen zur Absturzsicherung von Personen und nicht von Gegenständen oder als
Transportanschlagpunkte.
Bei Installation müssen zudem die Zulassung und die Verarbeitungshinweise der Befestigungsmittel
beachtet werden. Bei Verwendung anderer Befestigungsmittel zur Installation erlischt die
Systemzulassung. Das System darf nur mit den dafür zugelassenen Befestigungsmittel nach
Montageanleitung verbaut werden!
Die Mindestfestigkeitsklasse für Beton muss C20/C25 nach DIN EN 206-1/A2
muss die Festigkeitsklasse ≥ S235 nach Tabelle 3.1 der DIN EN 1993-1-1
Arbeiten oberhalb des Anschlagpunktes sollte vermieden werden (Siehe Gebrauchsanleitung des
Verbindungsmittels).
Einzelanschlagpunkte dürfen nur von ausgebildeten und unterwiesenen Benutzern verwendet werden.
Eine Unterweisung des Benutzers zu Rettungsplänen und zum korrekten Gebrauch des Systems ist durch
den Arbeitgeber oder einen Sachkundigen vorzunehmen.
Einzelanschlagpunkte müssen jährlich durch einen Sachkundigen überprüft und gewartet werden.
Vor jeder Verwendung sind Einzelanschlagpunkte sowie die persönliche Ausrüstung gegen Absturz auf
Mängel zu überprüfen. Bei Zweifeln an der Funktionsfähigkeit der Produkte dürfen diese nicht benutzt
werden und es muss eine Überprüfung durch einen Sachkundigen erfolgen.
Beschädigte Anschlagpunkte und/oder Verbindungsmittel sowie andere Teile der PSA gegen Absturz
dürfen nicht mehr verwendet werden. Ggfs. ist eine Überprüfung des Systems bzw. der PSAgA durch den
Hersteller oder einen Sachkundigen vorzunehmen.
Nach einem Absturz dürfen Einzelanschlagpunkte nicht weiter verwendet werden.
Nicht korrekt ausgeführte Verklebungen/Verschraubungen können sich lösen und die sichere Funktion der
Einzelanschlagpunkte gefährden!
Unsachgemäße Reparaturen, Wartungen und/oder Manipulationen der Einzelanschlagpunkte sowie ihrer
Komponenten stellen eine Gefahr für Leib und Leben dar. In diesem Fall erlischt jegliche Gewährleistung
und jegliche Haftung der SKYLOTEC GmbH ist ausgeschlossen.
Das Produkt darf nur mit Auffanggurten nach EN 361, separatem nach EN 354 und
einem Falldämpfern genutzt werden, der die im Sturzfall auftretenden Kraft, auf den landesspezifischen
maximalen Fangstoß begrenzt, was z.B. in Europa nach EN 355 6kN bedeutet.
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Nur geprüfte Karabiner nach EN362 verwenden.
Bei Verwendung von weiteren persönlichen Schutzausrüstungen sind die entsprechenden
Bedienungsanleitungen und geltenden Vorschriften zu beachten.
4.
ALLGEMEINE MONTAGEBEDINGUNGEN
Alle Einzelteile sind vor der Montage von Schmutz zu säubern.
Eine Berührung des Systems mit aggressiven Stoffen und Chemikalien sowie mit Mörtel, Zement oder ähnlichen
Stoffen sollte vermieden werden.
Mörtelreste und/oder andere Verunreinigungen sind unverzüglich zu entfernen, damit die Funktion des Produktes
nicht beeinträchtigt wird.
Die Montage der Produkte muss strikt nach der Montageanleitung des Herstellers erfolgen.
Abweichungen sind nicht gestattet. Zur Montage und zum Austausch dürfen nur original SKYLOTEC Bauteile
verwendet werden. Die Kombination mit Bauteilen oder Elementen anderer Hersteller oder Lieferanten kann eine
Gefahr für Leib und Leben darstellen!
Die Bauteile sind schonend zu behandeln und dürfen nicht unsachgemäß verwendet werden
MAT-MA-0038-DE ALUFIX
04.07.2017
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betragen und für Stahl
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sein.
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