Die Garantieleistung gilt für Material-
oder Fabrikationsfehler. Diese Garantie
erstreckt sich nicht auf Produktteile,
die normaler Abnutzung ausgesetzt
sind (z. B. Batterien) und daher als
Verschleißteile angesehen werden
können oder für Beschädigungen an
zerbrechlichen Teilen, z. B. Schalter,
Akkus oder die aus Glas gefertigt sind.
Von der Garantieleistung ausgeschlos-
sen ist ebenfalls das Nachlassen der
Wasserdichtheit. Der Zustand der
Wasserdichtheit ist keine bleibende
Eigenschaft und sollte daher regelmäßig
gewartet werden. Bitte beachten Sie,
dass durch das Öffnen und Reparieren
Ihrer Uhr durch Personen, die hierzu nicht
ermächtigt sind, Ihre Garantieansprüche
erlöschen.
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