Vorwort; Beschreibung Der Sämaschine; Garantie; Verfall Des Garantieanspruchs - GASPARDO SP DORADA Manual Del Usuario

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1.0 VORWORT

Dieses Heft beschreibt die Betriebs- und Wartungsanleitungen.
Das vorliegende Heft ist integrierender Teil des Produkts und
muß während der Gesamtlebensdauer der Maschine zwecks
Ratnahme sicher aufbewahrt werden.
Der Kunde hat das Personal bezüglich der Unfallgefahr, der für
die
Sicherheit
des
Schutzvorrichtungen, der durch den Schallpegel der Maschine
entstehenden Gefahren sowie bezüglich der von den
internationalen Richtlinien und dem Gesetzgeber des Landes,
in dem die Maschine eingesetzt wird, vorgesehenen allgemeinen
Unfallverhütungsvorschriften zu unterrichten. Auf jeden Fall darf
die Maschine nur von qualifiziertem Personal verwendet werden,
das die in dem vorliegenden Handbuch enthaltenen technischen
Anleitungen und Unfallverhütungsvorschriften genau zu befolgen
hat. Es ist Aufgabe des Anwenders dafür Sorge zu tragen, dass
die Maschine nur unter derartigen Bedingungen eingesetzt wird,
dass die Sicherheit von Personen, Tieren und Sachen
gewährleistet ist.
Das Produkt entspricht den folgenden EG-Normen:
- 98/37 EG Maschinenrichtlinie, die die Richtlinien 89/392 EG,
91/368 EG, 94/44 EG und 93/68 EG ersetzt und einschließt.
- 89/336 EG (betreffend die Harmonisierung der Gesetzgebung
der Mitgliedsstaaten bezüglich des Elektromaterials, das für
den Einsatz innerhalb gewisser Spannungsgrenzen
vorgesehen ist).
Zum Anpassen der Maschine wurden folgende Normen
angewandt:
- EN 292-1:1992 (Sicherheit der Maschine) Grundlegende
Konzepte, allgemeine Entwicklungsprinzipien. Begriffe,
grundlegende Methodik.
- EN 292-1 A/1:1992
- EN 292-2:1992 (Sicherheit der Maschine) Grundlegende
Konzepte, allgemeine Entwicklungsprinzipien. Technische
Spezifikationen und Prinzipien.
- EN 294:1993 (Sicherheit der Maschine) Sicherheitsabstand,
damit die oberen Gliedmaßen nicht in gefährliche Bereiche
gelangen
- EN
982:1997
Sicherheitsvoraussetzungen bezüglich Systemen und deren
Komponenten für ölhydraulische und pneumatische Antriebe.
- EN 1553:1999 (Landwirtschaftsmaschinen) Selbstfahrende,
geschleppte, halbgeschleppte oder gefahrene Landwirt-
schaftsmaschinen - Allgemeine Sicherheitsanforderungen.
- pr EN 144045 (Sämaschinen - Sicherheit) Unterlage CEN/TC
144 WG 3 Nr.347 - Ausgabe Mai 2000.
1.1 BESCHREIBUNG DER SÄMASCHINE
Dieses landwirtschaftliche Gerät, "Pneumatische Sämaschine
SP" genannt, kann nur durch die Gelenkwelle betrieben werden,
die mit der Zapfwelle eines mit Kraftheber ausgestatteten
Landwirtschafts-schleppers mit universeller Dreipunkte-
Kupplung verbunden wird. Das Gerät ist besonders zur
Präzisionsaussaat geeignet,ist vielseitig einsetzbar und dient
für jeden Saatguttyp auf Ackerböden. Die Sämaschine ist
pneumatisch betrieben und kann mit verschiedenem Zubehör
ausgestattet werden, z.B. Düngerstreuer, Mikro-granulatstreuer
und zusätzliche Aussaatelemente. In der "SP" wurde das
Grundkonzept "Modulationsfähigkeit" entwickelt und mit dem der
"Einfachheit" verbunden, mit Hinblick sowohl auf Konstruktion
cod. 19501381
Bedieners
vorgesehenen
(Sicherheit
der
als auf den praktischen Gebrauch.
Die Sämaschine ist ausschliesslich zur Aussaat auf
Ackerboden geeignet. Es wird eine Arbeitsgeschwindigkeit von
6÷8 km/h empfohlen. Der Straßentransport der Sämaschine
muss mit leeren Behältern und Trichtern bei
Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erfolgen. Jeder andere
Gebrauch, der von den hier beschriebenen Anleitungen
abweicht, kann die Maschine beschädigen und stellt für den
Verbraucher grosse Gefahr dar.
Die richtige Betriebsweise des Geräts hängt vom korrekten
Gebrauch und der regelmässigen Wartung ab. Das hier
beschriebenen Anleitungen müssen daher zur Verhütung jeder
Art von Störung, die den richtigen Betrieb und die Lebensdauer
der Maschine beeinschränken könnte, absolut beachtet werden.
Bei Nicht-Beachtung dieser Bestimmungen und im Fall von
Nachlässigkeit lehnt der Hersteller jegliche Haftung ab. Der
Hersteller steht auf jeden Fall für sofortige und sorgfältige
technische Beihilfe und für alles, was zum Erreichen der besten
Betriebsweise und Höchstleistung des Geräts beitragen kann
kann, zur vollen Verfügung.

1.2 GARANTIE

- Bei Auslieferung sicherstellen, daß das Gerät keine
Transportschäden aufweist und das Zubehör unbeschädigt
und vollständig ist.
- Etwaige Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen ab
Erhalt schriftlich eingereicht werden.
- Der Käufer kann seine Garantieansprüche nur geltend machen,
wenn er die im Liefervertrag aufgeführten Garantiebedingungen
eingehalten hat.
- Die Garantie erstreckt sich auf ein Jahr ab Lieferdatum des
Geräts gegen jeglichen Materialfehler.
- Die Garantie schliesst die Kosten für Arbeitskraft und Spedition
nicht ein (das Material reist auf Gefahr des Empfängers)
- Von der Garantie sind Schäden an Personen oder
Gegenständen ausgeschlossen.
Maschine)
- Die Garantie begrenzt sich auf die Reparatur oder den
kostenlosen Ersatz des fehlerhaften Teils, laut Anweisungen
des Herstellers.
Händler oder Verbraucher können vom Hersteller keinen Ersatz
für ihre eventuellen Schäden (Kosten für Arbeitskraft, Transport,
mangelhafte Arbeit, direkte oder indirekte Unfälle, kein
Ernteertrag, usw.) verlangen.

1.2.1 VERFALL DES GARANTIEANSPRUCHS

Über das im Liefervertrag beschrieb-ene hinaus, verfällt die
Garantie:
- Wenn die in der Tabelle der technischen Daten angegebenen
Grenzen überschritten werden.
- Wenn die in diesem Heft beschriebenen Anleitungen nicht
genauestens befolgt werden.
- Bei falschem Gebrauch, mangelhafter Wartung und im Fall
von anderen durch den Kunden verursachten Fehlern.
- Wenn ohne schriftliche Bevollmächti-gung des Herstelles
Veränderungen
Originalersatzteile verwendet werden.
DEUTSCH
ACHTUNG
durchgeführt
werden
einer
oder
keine
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