Regelmäßige Kontrollen
Carel bescheinigt mit einem in der Verpackung liegendem Zertifikat (Kalibrierungszertifikat), daß der Datalogger
im Werk kalibriert wurde. Trotzdem ist eine periodische Kontrolle (nach den festgelegten Rechtsvorschriften)
des Geräts notwendig, um eine Zuverlässigkeit der Speicherungen zu garantieren. Das Ergebnis der Überprü-
fung muss notiert und aufbewacht werden. Carel gibt ein Formularbeispiel (siehe Anlagen A, B und C), daß
den Kontroll bestimmungen der Rechtsvorschriften folgt. Carel empfehlt die periodische Überprüfung nach bei-
liegen dem Verfahren, die den normalen gesetzlichen Bestimmungen (auch Carel Datalogger) entsprechen.
Meßgerät
Direkter Vergleich durch Meßgeräte, abwechselnd kontrolliert, mit Multimeter und Thermometer. Durch SIT
geprüft und zertifiziert. Da der Datalogger mit einer Präzision von ± 1,0°C garantiert wird, muß der Fehler des
Meßthermometers unter ± 0,2°C liegen, Auflösung 0,1°C.
Vorbereitungen
• Überprüfen Sie, daß der Datalogger nicht in die Nähe von Geräten mit elektromagnetische Interferenzen
installiert ist.
• Vergewissern Sie sich, daß der Fühler und die Kabel nicht mit anderen elektrischen Kabeln in direktem
Kontakt stehen.
• Reinigen Sie den Fühler.
• Überprüfen Sie die Dataloggerverdrahtungen, damit der Datalogger Messungen ausführt.
Kontrollausführung
• Die Kontrolle sollte in der Nähe der Arbeitstemperatur (möglichst konstant halten) ausgeführt werden.
Sie sollten absolut große Systemgleichgewichtsschwankungen (z.B. Tür öffnen, Kompressoreinschaltung,
Licht einschalten etc.) während der Kontrolle vermeiden.
• Stellen Sie das kalibrierte Thermometer so so nahe wie möglich zum kontrollierenden Fühler. Stellen Sie
eine gute thermische Verbindung her (z.B. verbinden Sie die beiden Fühler mit einem thermoleitenden
Material wie Kupfer).
• Notieren Sie gleichzeitig die gemessene Temperatur des Präzisionsgeräts und des Dataloggers in periodischen
Zeitabständen und notieren Sie eventuelle Veränderungen des Systemstatus (z.B. Kompressor ausgeschaltet,
Tür
offen etc., sodaß die Reaktionszeit des Systems hervorgehoben wird, Zeitverzögerung,
Wärmeabstrahlung, etc.).
Kontrollergebnisse
Der Differenzwert zwischen Datalogger und des Bezugsthermometer ist:
• Kleiner oder gleich ± 0,8°C: das Resultat ist akzeptabel.
• Zwischen -1,0°C bis -0,8°C und zwischen 0,8°C bis -1,0°C: das Resultat ist akzeptabel, aber das Gerät
muß innerhalb von 6 Monaten geprüft werden.
• Größer als -1,0°C und größer als 1,0°C: das Resultat ist negativ.
Wenn die Kontrolle ein negatives Ergebnis gibt, dann können Sie versuchen den Fühler des Dataloggers
auszutauschen. Wenn der Datalogger mit dem neuen Fühler dann noch immer außerhalb der Präzision liegt,
geben Sie das Gerät Carel zu einer neuen Kalibrierung zurück.
Wichtig
Die Anlagen A und B in der Bedienungsanleitung sind Orginale, bei jeder Kontrolle sind Sie zu fotokopieren.
Die Kopien der Anlagen A und B müssen ausgefüllt und aufgehoben werden, sie sind der Kontrollbericht des
Dataloggers.
Die Anlage C ist die Lebenslaufkarte. Sie sammelt die Daten der einzelnen Kontrollberichte.
Diese Dokumente ersetzen nicht das Kalibrierungszertifikat von Carel.
ANHANG
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Identifikation des zu überprüfen
den Geräts
Ausgeliefert an: ..................................................
Verwandte Apparate zur
Meßkontrolle:......................................................
.
Beschreibung: ....................................................
Der Kontrollbericht besteht aus «...........» Seite(n) und «............» Anlage (n).
Achtung: Dieses Dokument kann nicht an Stelle eines Kalibrierungszertifikat benutzt werden.
ANLAGE A
Kontrollbericht
Nr.:..................................
Typ: ..........................................................
Seriennummer: ........................................
Kontrolle am: ............................................
Verantwortlicher: ......................................
Name: ......................................................
Unterschrift: .............................................
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