1.4 Bestimmungsgemäße Verwendung
VORSICHT!
Dieses Gerät ist für den gewerblichen Gebrauch konzipiert und gebaut und
nur vom Fachpersonal in Restaurants, Kantinen, Cafes, Snackbars und
ähnlichen gewerblichen Betrieben zu bedienen.
Die Betriebssicherheit des Gerätes ist nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung
entsprechend der Angaben in der Bedienungsanleitung gewährleistet.
Alle technischen Eingriffe, auch die Montage und die Instandhaltung sind ausschließlich
von qualifiziertem Kundendienst vorzunehmen.
Die Gläserpoliermaschine ist nur zum Polieren von Gläsern bestimmt.
Die Gläserpoliermaschine nicht verwenden für:
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das Polieren anderer Gegenstände.
VORSICHT!
Jede über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende und/oder
andersartige Verwendung des Gerätes ist untersagt und gilt als nicht
bestimmungsgemäß.
Ansprüche jeglicher Art gegen den Hersteller und/oder seine Bevollmächtigten
wegen Schäden aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Gerätes sind
ausgeschlossen.
Für alle Schäden bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung haftet allein
der Betreiber.
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