WARTUNG
Um Funktionsstörungen zu vermeiden und um die
Betriebssicherheit zu gewährleisten, muss die
Anlage regelmäßig gewartet und gereinigt werden.
Mangelnde oder fehlende Wartung beeinträchtigen
die Betriebssicherheit und führen zum Erlöschen von
Garantieansprüchen.
WARNUNG !
Wartungs- und Reinigungsarbeiten an der
offenen Schweißmaschine dürfen nur durch
qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt werden.
Unbedingt die Anlage vom Versorgungsnetz
trennen (Netzstecker ziehen !).
Ca. 10 Minuten warten, bis alle Kondensatoren
entladen sind, bevor mit Wartungs- und
Reparaturarbeiten begonnen wird.
Gefahr eines Stromschlages!
Kühlsystem
-
Kühlflüssigkeitsmenge und Frostschutz prüfen
und ggf. nachfüllen
-
Das Kühlmodul und die Schweißschläuche einmal
jährlich für Kühlflüssigkeit entleeren. Den Tank
und die Kühlschläuche für Schmutz reinigen und
mit reinem Wasser durchspülen. Neue Kühl-
flüssigkeit nachfüllen.
Die Maschine wird vom Werke aus mit
Kühlflüssigkeit von Typ Propan-2-ol im
Mischungsverhältnis 23% Propan-2-ol und 77%
destilliertes Wasser geliefert. Die Kühlflüssigkeit
ist bis –9°C gegen Frost geschutzt. Kühlflüssigkeit
einmal jährlich wechseln.
Stromquelle
-
mit trockener Druckluft ausblasen
-
muss mindestens einmal jährlich von einem
qualifizierten Kundendiensttechniker geprüft und
gereinigt werden.
GARANTIEBEDINGUNGEN
Migatronic Schweißmaschinen unterliegen während
des gesamten Produktionsprozesses einer ständigen
Qualitätskontrolle und durchlaufen im Rahmen der
Qualitätssicherung als komplett montierte Einheit
eine abschließende Funktionsprüfung.
Migatronic gewährt auf neue Schweißmaschinen, die
nicht registriert wurden, eine 12-monatige Garantie.
Wenn neue Schweißmaschinen innerhalb von sechs
Wochen nach Rechnungsstellung registriert werden,
wird die Garantiezeit auf 24 Monate erweitert.
Die Registrierung muss Online unter der folgenden
Internetadresse erfolgen:
www.migatronic.com/warranty. Die Registrierungs-
bestätigung dient als Nachweis für die Registrierung
und wird per E-Mail zugesendet. Die Original-
rechnung und die Registrierungsbestätigung dienen
dem Käufer als Nachweis für eine 24-monatige
Garantiezeit der Schweißmaschine.
Ohne Registrierung beträgt die Garantiezeit zwölf
Monate für neue Schweißmaschinen ab Datum der
Rechnungsstellung an den Endverbraucher. Die
Originalrechnung dient als Nachweis für die
Garantiezeit.
Migatronic leistet gemäß den geltenden Garantie-
bedingungen eine Garantie auf Behebung von
Defekten an Schweißmaschinen, wenn innerhalb der
Garantiezeit nachgewiesen werden kann, dass diese
Defekte auf Material- oder Verarbeitungsfehlern
beruhen.
In der Regel wird keine Garantie für Schweißbrenner
geleistet, da sie als Verschleißteile angesehen
werden. Defekte, die innerhalb von sechs Wochen
nach Inbetriebnahme auftreten und durch Material-
oder Verarbeitungsfehler verursacht werden, werden
jedoch als Garantiefall anerkannt.
Alle Transportkosten im Zusammenhang mit einem
Garantieanspruch sind nicht Bestandteil der
Garantieleistung von Migatronic und erfolgen auf
eigene Rechnung und eigenes Risiko des Käufers.
Übrigens verweisen wir auf die jeweils geltenden
Garantiebedingungen auf der Migatronic Website:
www.migatronic.com/warranty.
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