INSTALLATIONSREGELN
Installationsregeln für Video-Gegensprechanlagen
Die Drähte der Steigleitungen nicht in der Nähe der Stromkabel
(220/380 V) verlegen.
Die mit dem Bügel 4714W/2 gelieferte oder für die Innenstellen
Art. 2428W getrennt erhältliche Klemme Art. 1214/2 in die
Abzweigungen zu jedem Benutzer einsetzen.
Jede Steigleitung oder jede Abzweigung, die zusammen mit dem
Verteiler-Netzgerät Art. 4896 und dem Video-Modul Art.4660 geliefert
wird, mit dem Art. 1216 abschließen. Je nachdem für die Steigleitung
verwendeten Kabel, gemäß der Tabelle auf Seite 20 den Abschluss
des Art. 1216 anbringen.
Je nach dem, für die Steigleitung verwendeten Kabel, die maximal
erreichbare Entfernung zwischen dem Verteiler-Netzgerät Art. 4896
und dem, am weitesten entfernten, Monitor und zwischen der
Abzweigklemme Art. 1214/2 und dem, am weitesten entfernten,
Monitor einschätzen.
Je nach dem, für die Verbindung verwendeten Kabel, die maximal
erreichbare Entfernung zwischen der Video-Außenstelle und dem
Verteiler-Netzgerät Art. 4896 einschätzen.
Man beziehe sich auf die Seite 16, um die Entfernungen in Funktion
der Leiter einzuschätzen.
Jeder Art. 4896 kann maximal 4 Steigleitungsabzweigungen
verwalten, siehe Variante SB2/B Seite 81.
Im Falle von Anlagen mit Haupteingängen und sekundären Eingängen
(siehe Schema SB2V/EN/112 Seite 75) ist es notwendig den
Leitungskonzentrierer Art. 4834/2 und den Umschalter Art. 1224
einzusetzen.
Im Falle einer einzigen Tür ist es möglich bis zu 4 Verteiler-Netzgeräte
Art. 4896 nach dem Art. 4834/2 zu verbinden (siehe Schema
SB2V/012 Seite 72).
Jeder Art. 4834/2 ermöglicht MAXIMAL 4 Abzweigungen: Sollten mehr
Abzweigungen notwendig sein (bis zu 16) ist es notwendig zwei
Art. 4834/2 in Kaskadenschaltung zu setzen. Der hinzugefügte
Art. 4834/2 muss mit dem jeweiligen Videosignalverstärker Art. 4833/A
vorbeschaltet werden (siehe Variante SB2/C Seite 82). Es können bis
zu maximal 2 Art. 4834/2 in Kaskadenschaltung eingefügt werden.
Die maximale Anzahl von Anwendern die an ein einziges Verteiler-
Netzgerät Art. 4896 angeschlossen werden können ist 100,
unabhängig davon ob diese auf eine einzelne Steigleitung oder auf
mehrere Steigleitungsabzweigungen aufgeteilt sind (z.B.: 100
Anwender auf einen einzelnen Träger oder 25 Anwender auf jeden der
4 Trägerabzweigungen.)
Es ist möglich bis zu 25 Monitore in Kaskadenschaltung für jede
Steigleitungszweigung zu verbinden (siehe Variante SB2/G Seite 84),
in diesem Fall beziehe man sich auf die Tabelle auf Seite 16 der
Spalte A, um die maximale Entfernung zwischen der Außenstelle
und dem letzten Monitor der Kaskade zu bestimmen.
Die Verbindung zwischen mehreren Monitoren, mit dem selben
Anwendercode (maximal 3) kann in der Kaskadenfunktion oder in
Abzweigung von der Steigleitung der aus erfolgen, gemäß den
Varianten SB2/A1-A2-A3-A4-A5 folgt (Seiten 77-78-79-80).
Die Innenstellen Art. 2428W mit dem selben Monitoranwendercode
müssen durch den Art. 1214/2 direkt von der Steigleitung
abgeleitet werden.
Der Art. 4896 versorgt nur einen Monitor pro Rufsignal, daher ist es
für Anlagen mit mehreren Monitoren pro Anwendercode notwendig
zusätzliche Monitore als sekundär einzustellen oder jeden
zusätzlichen Monitor getrennt durch den Art. 1212/B zu versorgen
(siehe die Seiten 77-78-79).
Die Überbrückungen und die Schaltbrücken auf dem Bügel
Art. 4714W/2 wie es in den Varianten der Basisschemen
SB2/A1-A2-A3 angezeigt wird, nach der gewünschten Konfiguration,
welche man erhalten möchte, einstellen.
Die Videokameras der Außenstellen dürfen nicht in Richtung direkter
Lichtstrahlung ausgerichtet werden (z.B. Lampen, Sonnenlicht,
spiegelnde Oberflächen, etc...)
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MT SB2 01