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m Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Zug-, Kapp- und Gehrungssäge dient zum Kappen
von Holz, holzähnlichen Werkstoffen, Kunststoffen und
Buntmetallen außer Magnesium und magnesiumhal-
tigen Legierungen, entsprechend der Maschinengrö-
ße. Die Säge ist nicht zum Schneiden von Brennholz
geeignet.
Die Maschine darf nur nach ihrer Bestimmung verwen-
det werden. Jede weitere darüber hinausgehende Ver-
wendung ist nicht bestimmungsgemäß. Für daraus
hervorgerufene Schäden oder Verletzungen aller Art
haftet der Benutzer/Bediener und nicht der Hersteller.
Es dürfen nur für die Maschine geeignete Sägeblätter
verwendet werden. Die Verwendung von Trennschei-
ben aller Art ist untersagt.
Bestandteil der bestimmungsgemäßen Verwendung
ist auch die Beachtung der Sicherheitshinweise, sowie
die Montageanleitung und Betriebshinweise in der Be-
dienungsanleitung.
Personen, die die Maschine bedienen und warten,
müssen mit dieser vertraut und über mögliche Gefah-
ren unterrichtet sein.
Darüber hinaus sind die geltenden Unfallverhütungs-
vorschriften genauestens einzuhalten.
Sonstige allgemeine Regeln in arbeitsmedizinischen und
sicherheitstechnischen Bereichen sind zu beachten.
Veränderungen an der Maschine schließen eine Haf-
tung des Herstellers und daraus entstehende Schäden
gänzlich aus.
Trotz bestimmungsmäßiger Verwendung können be-
stimmte Restrisikofaktoren nicht vollständig ausge-
räumt werden. Bedingt durch Konstruktion und Aufbau
der Maschine können folgende Punkte auftreten:
• Berührung des Sägeblattes im nicht abgedeckten
Sägebereich.
• Eingreifen in das laufende Sägeblatt (Schnittverletzung).
• Rückschlag von Werkstücken und Werkstückteilen.
• Sägeblattbrüche.
• Herausschleudern von fehlerhaften Hartmetallteilen
des Sägeblattes.
• Gehörschäden bei Nichtverwendung des nötigen
Gehörschutzes.
• Gesundheitsschädliche Emissionen von Holzstäu-
ben bei Verwendung in geschlossenen Räumen.
Bitte beachten Sie, dass unsere Geräte bestimmungs-
gemäß nicht für den gewerblichen, handwerklichen
oder industriellen Einsatz konstruiert wurden. Wir
übernehmen keine Gewährleistung, wenn das Gerät in
Gewerbe-, Handwerks- oder Industriebetrieben sowie
bei gleichzusetzenden Tätigkeiten eingesetzt wird.