Fig. 7
B
Fig. 7.1
Fig. 8
38
7
8
A
Auswechseln der Sägeblätter, Fig. 7
WARNUNG: Vor dem Austausch von Sägeblättern müssen
Sie den Schalter abstellen und den Netzstecker aus der
Steckdose ziehen, damit Sie sich durch einen ungewollten
Start der Maschine keine Verletzungen zuziehen.
• Netzstecker ziehen.
• Sägeaggregat in Stellung „Kappbetrieb" bringen.
• Beweglichen Sägeblattschutz (7) entriegeln durch Drü
cken der Sperre 3 (Fig. 1).
• Dabei den Sägeblattschutz (7) anheben, sodass das
Sägeblatt (8) frei ist.
• Sägeblattsperre A (Fig. 7.1) drücken, bis das Säge
blatt einrastet.
• Lösen der SägeblattBefestigungsschraube mit dem
mitgeliefertem Steckschlüssel (B) (Achtung, Linksge
winde).
• Schraube und Sägeblattflansch abnehmen.
• Sägeblatt vorsichtig herausnehmen. Vorsicht: Verlet
zungsgefahr durch das Sägeblatt.
• Neues Sägeblatt auf den inneren Sägeblattflansch
aufsetzen, beachten Sie dabei die richtige Größe und
Drehrichtung des Sägeblatts.
• Äußeren Sägeblattflansch aufsetzen und Schraube
kräftig anziehen.
• Sägeblattschutz wieder in die richtige Stellung brin
gen
Wechseln der Laserbatterien (Fig. 8)
• Entfernen Sie die Abdeckung der Laserbatterie 1. Ent
nehmen Sie die 2 Batterien.
• Ersetzen Sie beide Batterien durch die gleiche oder
gleichwertige Type. Achten Sie darauf, dass sie in der
gleichen Polrichtung eingesetzt sind wie die verbrauch
ten Batterien.
• Schließen Sie die Batterieabdeckung.
• Überprüfen Sie die Laserlinie. Bei Bedarf nach jus
tieren.
Wartung
WARNUNG: Schalten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den
Schalter ab und ziehen Sie den Stecker aus der Stromquel-
le, bevor Sie Ihre Kapp- und Gehrungssäge warten oder
schmieren.
Allgemeine Wartungsmaßnahmen
Wischen Sie von Zeit zu Zeit mit einem Tuch Späne und
Staub von der Maschine ab. Ölen Sie zur Verlängerung
des Werkzeuglebens einmal pro Monat die Drehteile. Ölen
Sie nicht den Motor.
Bürsteninspektion
Prüfen Sie die Motorbürsten bei einer neuen Maschine
nach den ersten 50 Betriebsstunden, oder wenn neue
Bürsten montiert wurden. Prüfen Sie sie nach der ersten
Prüfung alle 10 Betriebsstunden.
Wenn der Kohlenstoff auf 6 mm Länge abgenutzt ist oder