Stellen Sie sicher, dass das Massage-Gerät, der Schalter und die Netzleitung nicht mit Wasser, Dampf
oder anderen Flüssigkeiten in Berührung kommen.
Benutzen Sie das Gerät deshalb
• nur in trockenen Innenräumen (z.B. nie in der Badewanne, Sauna).
Greifen Sie keinesfalls nach einem Gerät, das ins Wasser gefallen ist. Ziehen Sie sofort den Netz-
stecker.
Benutzen Sie das Gerät nicht, wenn Gerät oder Zubehör sichtbare Schäden aufweisen.
Setzen Sie das Gerät keinen Stößen aus und lassen Sie es nicht fallen.
Reparatur
WARNUNG
• Reparaturen an Elektrogeräten dürfen nur von Fachkräften durchgeführt werden. Durch unsachge-
mäße Reparaturen können erhebliche Gefahren für den Benutzer entstehen. Wenden Sie sich bei
Reparaturen an den Kundenservice oder an einen autorisierten Händler.
• Der Reißverschluss des Shiatsu-Massage-Gerätes darf nicht geöffnet werden. Er wird nur aus
produktionstechnischen Gründen verwendet.
• Bei Beschädigungen der Netzleitung muss diese durch einen authorisierten Händler ersetzt wer-
den.
Brandgefahr
WARNUNG
Bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch bzw. Missachtung der vorliegenden Gebrauchsanleitung
besteht unter Umständen Brandgefahr!
Betreiben Sie das Massage-Gerät deshalb
• nie unter einer Abdeckung, wie z. B. Decke, Kissen, ...
• nie in der Nähe von Benzin oder anderen leicht entflammbaren Stoffen.
Handhabung
ACHTUNG
Nach jedem Gebrauch und vor jeder Reinigung ist das Gerät auszuschalten und auszustecken.
• Keine Gegenstände in Geräteöffnungen stecken und nichts in die rotierenden Teile stecken. Achten
Sie darauf, dass die beweglichen Teile sich immer frei bewegen können.
• Nicht mit vollem Gewicht auf die beweglichen Teile des Gerätes sitzen, legen oder stehen und keine
Gegenstände auf dem Gerät abstellen.
• Schützen Sie das Gerät vor hohen Temperaturen.
Entsorgung
ACHTUNG
Befolgen Sie die örtlichen Vorschriften bei der Entsorgung der Materialien. Entsorgen Sie
das Gerät gemäß der Elektro- und Elektronik Altgeräte Verordnung 2002/96/EC – WEEE
(Waste Electrical and Electronic Equipment). Bei Rückfragen wenden Sie sich an die für die
Entsorgung zuständige kommunale Behörde.
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