GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG), DIE SICH AUS DER
VERWENDUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, UNABHÄNGIG
DAVON, WIE DIESE VERURSACHT WURDEN UND WELCHE
HAFTUNGSTHEORIE ZUGRUNDE GELEGT WIRD, SEI DIES
DURCH VERTRAG, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG,
ZIVILRECHTLICHEN DELIKT (EINSCHLIESSLICH
FAHRLÄSSIGKEIT UND ANDERWEITIG), SELBST WENN AUF
DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS
HINGEWIESEN WURDE.
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