Sie sind als Verbraucher nach dem Elektro- und Elektronikgerätege-
setz (ElektroG) verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte am
Ende ihrer Lebensdauer an den Hersteller, die Verkaufsstelle oder an
dafür eingerichtete, öffentliche Sammelstellen kostenlos zurückge-
ben. Einzelheiten dazu regelt das jeweilige Landesrecht. Das Symbol
auf dem Produkt, der Betriebsanleitung oder/und der Verpackung
weist auf diese Bestimmungen hin. Mit dieser Art der Stofftrennung,
Verwertung und Entsorgung von Altgeräten leisten Sie einen wichti-
gen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.
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