CB Bestimmungen, Gerätepass und CE Deklaration
Für Ihr AE 2990 AFS gelten folgende Programmierungs- und Benutzungsregeln (Angaben ohne
Gewähr, Stand Juni 2012) in den Ländern, die die Europäische R&TTE Direktive anwenden:
Land
Betreiben der Funkanlagen mit Anmeldepflicht bzw. Einschränkungen
Italien
Österreich
Schweiz und
Liechtenstein
Spanien
Belgien
Deutschland
Dänemark, Island,
Malta, Ungarn, UK
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Irland
Niederlande
Bulgarien, Estland,
Lettland, Litauen,
Polen, Portugal,
Rumänien,
Schweden
Italien & San Marino 40 FM, 40 AM (4W) 40
Schweiz und
Liechtenstein
Spanien,
Luxemburg,
Norwegen,
Slowenien, Zypern
Slowakische
Republik
Tschechische
Republik
Unsere Bitte: wenn Sie Ihr Funkgerät mit AM / SSB Programmierungen benutzen, so nehmen Sie die
Anmeldepflicht in den oben genannten Ländern bitte ernst! Sie riskieren, wenn Sie mit einer
genehmigungspflichtigen Programmierung angetroffen werden und keine Anmeldung vorweisen
können, eine empfindliche Strafe. Wichtig ist auch die Anmeldung in Ihrem Heimatland, falls Sie in
einem der genannten Länder wohnen. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur für evtl. Anträge auf
Sondergenehmigungen in den Grenzregionen zuständig. Sie finden in größeren Städten die Anschrift
der zuständigen "Außenstelle" entweder im Telefonbuch, oder erfragen Sie einfach bei der Zentrale
der Bundesnetzagentur unter 06131- 18-0 die für Ihren Wohnort zuständige Stelle. Auch die
„Circulation Card"
wird in Deutschland von der Bundesnetzagentur herausgegeben (auch zum
Download auf www.hobbyradio.de erhältlich).
Programmierung
40 FM,40 AM und 40 SSB Anmeldung für Einwohner
40 FM
40 FM, 40 AM, 40 SSB
4 W
40 FM, 40 AM, 40 SSB
4 W
Betreiben der Funkanlage ohne Anmeldepflicht
40 FM, 40 AM, 40 SSB
80 FM, 40 AM, 40 SSB,
4 W
40 FM
40 FM, 40 AM, 40 SSB
40 FM, 40 AM, 40 SSB
40 FM, 40 AM, 40 SSB
40 FM UK + International
40 FM, 40 AM, 40 SSB
40 FM, 40 AM, 40 SSB
40 FM, 40 AM, 40 SSB
SSB
40 FM, 40 AM, 40 SSB
4 W
40 FM, 40 AM, 40 SSB
4 Watt
80 FM - Schalterstellung
für Deutschland
80 FM - Schalterstellung
für Deutschland
Anmelde- und Gebührenpflicht
Funkgeräte mit Länderschaltern dürfen in
Österreich zur Zeit (noch) nicht benutzt werden.
Anmeldung und monatliche Gebühren bis Ende
2012 für Einwohner der Schweiz, FL bereits frei
Anmeldung und regelmäßige Gebühren für
Einwohner Spaniens
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer, mit
Ausnahme des ortsfesten Betriebs auf den
Kanälen 41-80 in bestimmten Regionen entlang
der Grenzen (außer zu CZ).
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
In Polen darf auch die polnische
Ländereinstellung Po benutzt werden mit
polnischen Frequenzen, in Litauen ist SSB noch
nicht erlaubt
Vorübergehende Benutzung auf Reisen anmelde-
und gebührenfrei
vorübergehende Benutzung auf Reisen anmelde-
und gebührenfrei (Circulation Card empfohlen)
vorübergehende Benutzung auf Reisen anmelde-
und gebührenfrei (Circulation Card in Spanien
empfohlen)
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer. Im
Moment FM 1-40 und 70-80. Freigabe von 40
AM und SSB (4 Watt) ist kurzfristig geplant.
anmelde und gebührenfrei für alle Benutzer.
Freigabe von 40 AM und SSB (4 Watt) ist
kurzfristig geplant
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