Allgemeines
Garantie
1.5 Garantie
Gültigkeit: Deutschland
SCHELL übernimmt gegenüber Verbrauchern für SCHELL-Produkte, zusätz-
lich zur gesetzlichen Gewährleistung, die dem Verbraucher gegenüber seinem
Verkäufer zusteht, eine Hersteller-Garantie.
Beachten Sie hinsichtlich der Voraussetzungen für den Garantieanspruch und
den Ausschluss der Garantie die aktuellen Informationen zur SCHELL Hersteller-
garantie.
1.6 Angewandte Normen
Für die Überprüfung der Konformitätsvermutung wurden folgende europä-
ische Richtlinien zugrunde gelegt:
– Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
– EMV-Richtlinie 2014/30/EU
Die Übereinstimmung der bezeichneten Produkte mit den Bestimmungen den
Richtlinien wird durch die vollständige Einhaltung folgender Normen nach-
gewiesen:
– DIN EN 61000-6-2:2005
– DIN EN 61000-6-3:2007 + A1:2011
– DIN EN 61000-4-2:2009
– EN 300328
– EN 301 489-1
– EN 301 489-17
– DIN EN 60950-1 : 2006 /A12:2011
– DIN EN 60669-2-1
1.7 Speicherung personenbezogener Daten
Wenn im eSCHELL Wassermanagement-System bestimmte Funktionen/In-
formationen einzelnen Personen zugeordnet werden können und so Rück-
schlüsse auf deren Verhalten möglich sind, handelt es sich um personenbezo-
gene Daten. Diese unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Der Betreiber des eSCHELL Wassermanagement-Systems muss die Zustim-
mung zur Speicherung der Daten von den betroffenen Personen einholen.
Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wenn der Betrof-
fene dazu ausdrücklich seine Einwilligung erklärt hat.
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