Niedervolt-Halogenlampen HS-G/UB GY 6,35
50W max; Hochvolt-Halogenlampen HR-G/UB
G9 75W max. (Abb.7). Vor Beginn des
Einsetzens/Auswechselns der Lampe den
Reflektor mit Hilfe der beiliegenden Feder
sichern (Abb.6)
. Drücken Sie leicht auf die
Feder, wie in der Abbildung dargestellt, so dass
der Durchmesser verringert und das Einsetzen
in den Bajonettverschluss vereinfacht wird
Die in ihrem Sitz befindliche Feder sieht so aus,
wie in der Abbildung
dargestellt.
Die Sicherheitsschrauben des
Glashalteringes abschrauben (Abb. 4 ).
Entfernen Sie den Schutzreflektor, indem Sie
ihn entgegen dem Uhrzeigersinn drehen.
Die Lampe (mit einer dem mitgelieferten VG
entsprechenden
Leistung,
Typenschild) einsetzen bzw. auswechseln
(Abb. 4 ).
Den Reflektor durch Drehen im Uhrzeigersinn
wieder ordnungsgemäß einhaken.
Den Glashaltering wieder verschließen und
dabei auf die Dichtung achten (Abb. 4 ).
Die Sicherheitsschrauben kreuzweise
festschrauben.
Beachte:
Vor
dem
Verschließen
Glashalteringes ist die Unversehrtheit des
Schutzglases zu prüfen.
i
r
os
Abb. 6
.
siehe
Abb. 7
des
Leuchten sind definitionsgemäß WEEE (Waste Electric and
Electronic Equipment – Elektro- und Elektronik-Altgeräte) und
gehören daher nicht zum üblichen Siedlungsabfall. Diese Elektro-
und Elektronik-Altgeräte müssen am Ende ihrer Nutzungsdauer ordnun-
gsgemäß behandelt und beseitigt werden, da sie aufgrund des Anteils an
gefährlichen Stoffen in elektrischen und elektronischen Bauteilen sowohl
für die Umwelt als auch für die Gesundheit potentiell gefährlich sind.
Daher ist der Nutzer verpflichtet, die gebrauchten Leuchten an den
Vertreiber zurückzugegeben, wenn er eine gleichwertige neue Leuchte
erwirbt, bzw., in Italien, direkt an den von Reggiani S.p.A. Illuminazione
beauftragten Verband Ecolight (Consorzio per lo Smaltimento degli
Apparecchi di Illuminazione - Verband für die Beseitigung von gebrau-
chten Leuchten), der für die kostenlose Rücknahme und die Zustellung
an spezialisierte, entsprechend von den öffentlichen Verwaltungen einge-
richtete Rücknahmestellen zuständig ist, die in der Lage sind, WEEE zu
verwerten, zu behandeln und zu beseitigen. Eine gesetzwidrige oder nicht
ordnungsgemäße Beseitigung dieser Altgeräte zieht Geld- oder
Verwaltungssanktionen nach sich, deren Höhe gesetzlich festgelegt ist.
N.B. Die kostenlose Rücknahme einer Leuchte kann abgelehnt werden,
wenn die Gefahr einer Kontaminierung des mit der Rücknahme beauf-
tragten Personals besteht, oder wenn es offensichtlich ist, dass die
Leuchten die wesentlichen Bauteile nicht mehr enthalten bzw. andere
Abfälle als Elektro- und Elektronik-Altgeräte enthalten oder dass sie mehr
als das Doppelte des Gewichts bei Neuerwerb besitzt. In diesen Fällen
obliegt die Beiseitigung dem Nutzer.
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WEEE