Deutsch; Allgemeine Sicherheitsvorschriften; Gesetzlich Vorgeschriebene Prüfungen; Wartung Und Pflege - Tractel TLH Manual De Empleo

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  • ESPAÑOL, página 16

ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

Aus Gründen der Betriebssicherheit und Leistungsfähigkeit des Geräts ist es unerläßlich, die
vorliegenden Instruktionen zur Kenntnis zu nehmen und sie strikt einzuhalten.
Keine Personen mit Hilfe dieses/ dieser Hilfsmittel(s) transportieren.
Die maximale Tragfähigkeit WLL darf nicht überschritten werden (siehe Markierung).
An dem Gerät darf nichts geschweißt oder verändert werden.
Auf keinen Fall für eine andere als die vorgesehene Hebeart verwenden.
Nicht unter der Last hindurchgehen.
Das Hebegut muß beim Absetzen auf einer stabilen Unterlage zu liegen kommen.
Bei Verwendung in aggressiverer Umgebung ist mit uns Rücksprache zu nehmen.
Den Zustand des Gerätes regelmäßig überprüfen (Siehe Kapitel Wartung).
Es sind ausschließlich Original TRACTEL SOLUTIONS-Ersatzteile zu verwenden.
GESETZLICH VORGESCHRIEBENE PRÜFUNGEN
Überprüfung des Geräts bei Inbetriebnahme (oder erneuter Inbetriebnahme): nach
einzelstaatlicher Regelung.
Vorgeschriebene periodische Überprüfung des Geräts nach einzelstaatlicher Regelung. TRACTEL
SOLUTIONS empfiehlt eine Überprüfung alle 12 Monate.
Eine eingehende Prüfung auf Veränderung der Geräteteile durch Stöße, Korrosion, Rißbildung
oder Verformung ist mindestens 2 mal pro Jahr, bei intensiver Benutzung oder Benutzung in
aggressiver Umgebung einmal pro Monat durchzuführen.
TRACTEL SOLUTIONS steht Ihnen für alle vorgeschriebenen Prüfungen gerne zur Verfügung.
Kontrollen und Wartungsarbeiten von kompetentem Fachpersonal durchführen lassen.
Vor jedem Einsatz die Funktionstüchtigkeit des Gerätes prüfen.
Das Gerät in Augenschein nehmen und seine Funktionstüchtigkeit überprüfen.
Beschädigte Teile sind durch TRACTEL SOLUTIONS- Originalteile zu ersetzen.
Deformierte Geräte müssen unverzüglich aus dem Betrieb gezogen werden.
Klemmen zum Heben von einzelnen liegenden Blechen oder Blechstapeln (paarweise mit 2-strängigem
Gehänge oder zu mehreren Paaren mit 2-strängigen Gehängen und Traverse), von runden Blechen (3
Klemmen mit 3-strängigem Gehänge) oder Schweißkonstruktionen.
TLC: Auch für Feinbleche einsetzbar.
1. Klemmen und Gehänge einhängen.
2. Dafür sorgen, dass unter der Last genügend Platz ist, um die Klemmen aufzuschieben.
3. TLR: die Höhe des zu hebenden Blechs (Blechstapels) messen. Klappsplinte (5) von den
Steckbolzen (4/6) abziehen. Klemme (2) für den benötigten Greifbereich auf dem Träger (1)
verschieben.
4. Bolzen (4/6) in die entsprechende Bohrungen stecken und mit Klappsplint (5) sichern.
5. TLH/TLR/TLC: Hebel (2) TLH bzw. (3) TLR von Hand anheben und die Klemmen bis zum Anschlag
auf das Blech/den Blechstapel schieben. TLC-Klemme mit Hilfe des Handgriffs (7) jeweils in
Position bringen.
6. Bei mehreren Gehängen muß deren Aufhängepunkt an der Traverse entsprechend eingesellt
können.
7. Korrekten Sitz aller Klemmen prüfen (Siehe Skizze), dann den Hebevorgang einleiten.
8. Klemmen abnehmen: Last auf eine stabile Unterlage absetzen, dann die Klemmen von Hand
öffnen und abziehen.
Die Last muß immer bis zum Anschlag in die Klemmen eingeführt sein.
Die Last muß steif genug sein, um sich beim Anheben nicht zu verformen.
Vorgeschriebene Spreizwinkel beachten: 45° bis 60° für TLH/TLR ; 45° bis 90° für TLC.
Die Gehänge müssen so angeordent sein, daß sie in einer Ebene mit der Längsachse der
Klemmen liegen. Seitlicher Schrägzug auf die Klemmen ist verboten.
TLC: Darauf achten, dass den Fuß (8) und die Führungsrolle (2) vollflächig an der Last aufliegen.
DE

Deutsch

WARTUNG UND PFLEGE

TLH/TLR/TLC

p. 11/48

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