Zusammenbauen und
Aufstellen
WARNUNG! BRANDGEFAHR!
►
Stellen Sie das Gerät niemals unter Hänge-
schränke oder neben Gardinen, Schrankwänden
oder anderen entzündlichen Gegenständen.
►
Stellen Sie das Gerät mit einem Abstand von
mindestens 70 cm zu brennbaren Materialien
(z. B. Gardinen) auf.
►
Stellen Sie das Gerät nur auf eine hitzebestän-
dige Unterlage.
1) Entnehmen Sie alle Teile aus dem Karton und
entfernen Sie das Verpackungsmaterial und
eventuelle Schutzfolien.
2) Reinigen Sie alle Teile, wie im Kapitel „Rei-
nigung und Pflege" beschrieben. Stellen Sie
sicher, dass alle Teile vollständig getrocknet sind.
3) Stellen Sie den Holzrahmen
beständige, saubere und ebene Fläche.
4) Legen Sie die Grillplatte
rahmen
, dass die Buchse
Aussparung
im Holzrahmen
Grillplatte
muss korrekt im Holzrahmen
liegen, ansonsten kann der Thermostat
mit der Buchse
5) Schieben Sie die Sudauffangschale
Holzrahmen
.
6) Verbinden Sie den Thermostat
Buchse
an der Grillplatte
Holzrahmen
ragt. Achten Sie darauf, dass
der Thermostat
Buchse
eingeschoben wird. Ansonsten kann
das Gerät nicht aufheizen!
■
6
│
DE │ AT │ CH
auf eine hitze-
so in den Holz-
durch die
liegt. Die
verbunden werden.
in den
mit der
, die durch den
bis zum Anschlag in die
Vor dem ersten Gebrauch
1) Stecken Sie den Netzstecker in eine Netzsteck-
dose und stellen Sie den Temperaturregler
auf Stufe 5. Das Gerät heizt auf.
2) Warten Sie 10 Minuten ab.
3) Ziehen Sie dann den Netzstecker und lassen
Sie das Gerät abkühlen.
HINWEIS
►
Beim erstmaligen Aufheizen des Gerätes
kann es durch fertigungsbedingte Rückstände
zu leichter Rauch- und Geruchsentwicklung
kommen. Das ist normal und völlig ungefähr-
lich. Sorgen Sie für ausreichende Belüftung,
öffnen Sie zum Beispiel ein Fenster.
4) Wischen Sie die Grillplatte
Abkühlen mit einem feuchten Tuch ab.
5) Reinigen Sie die Sudauffangschale
Kapitel „Reinigung und Pflege" beschrieben.
6) Stellen Sie sicher, dass alle Teile vollständig
getrocknet sind, bevor Sie das Gerät in Betrieb
nehmen.
Das Gerät ist nun betriebsbereit.
nicht
nach dem
wie im
STGH 2000 A1