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BENUTZERHINWEISE
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Originellebetriebsanleitung. Diese Einrichtung ist nur fuer professionelle Benuetzung geplant. Der Gebrauch
des in dieser Dokumentation behandelten Geräts gilt als "sachgemäß", wenn dieses zur Zubereitung durch
Kochen oder zur Regenerierung von Lebensmitteln eingesetzt wird, jeder andere Gebrauch gilt als "unsachge-
mäß" und damit als gefährlich. Das Gerät darf nur unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen und innerhalb
der vorgeschriebenen und in den jeweiligen Abschnitten genannten Belastungsgrenzwerte betrieben werden.
Der Gebrauch des Nudelkochers als Fritteuse ist strengstens verboten.
Nur vom Hersteller geliefertes Originalzubehör und Originalersatzteile verwenden, um die Konformität
mit den Rechtsvorschriften zu bewahren.
Betriebsbedingungen
Das Gerät ist ausschließlich für den Betrieb in geschlossenen Räumen innerhalb der vorgeschriebenen tech-
nischen und Belastungsgrenzwerte bestimmt. Um einen optimalen und sicheren Betrieb zu gewährleisten,
müssen die folgenden Anweisungen beachtet werden.
Die Installation des Geräts muss an einem geeigneten Ort erfolgen, d. h. so dass die normalen Bedientätigkei-
ten und ordentlichen sowie außerordentlichen Wartungsarbeiten möglich sind. Daher ist ausreichend Raum für
eventuelle Wartungsarbeiten freizuhalten, so dass diese sicher ausgeführt werden können.
Der Raum muss außerdem die für die Installation erforderlichen Merkmale aufweisen, wie:
•
maximale relative Luftfeuchtigkeit: 80%;
•
minimale Kühlwassertemperatur > + 10 °C
•
der Fußboden muss rutschhemmend sein und das Gerät muss exakt waagrecht aufgestellt sein;
•
Die Räumlichkeiten müssen eine Belüftungs- und Beleuchtungsanlage aufweisen, die den im Land des
Benutzers geltenden Vorschriften entspricht;
•
Die Räumlichkeiten müssen für die Ableitung des Grauwassers eingerichtet und mit Schaltern und Absperr-
hähnen ausgerüstet sein, die bei Bedarf jede Form der Energiezufuhr zum Gerät unterbrechen;
•
Wände/Oberflächen welche direkt mit dem Gerät in Kontakt stehen, müssen feuerfest sein und/oder vor
möglichen Hitzequellen isoliert sein.
Abnahmekontrolle und Garantie
Testinspektion: Das Gerät wurde vom Hersteller nach der Produktion eingehend überprüft. Alle Prüfzertifikate
werden dem Kunden zur Verfügung gestellt.
Garantie: Die Garantiezeit liegt bei 12 Monaten ab Rechnungsdatum auf Ersatzteile. Der Austausch und die
Transportkosten für Ersatz obliegen dem Käufer. Von der Garantie ausgenommen sind Bedienfehler, Ver-
schleißteile, Glas, etc. Reparaturkosten durch einen autorisierten Techniker des Herstellers zur Behebung des
Defektes im Rahmen der Garantie obliegen dem Fachhändler, sowie bei einem Bedienfehler bei dem Endver-
braucher. Die genutzten Werkzeuge und Materialien, welche nicht vom Hersteller direkt kommen werden von
der Garantie ausgeschlossen.
Wartungsarbeiten und falsche Installation des Gerätes sind von der Garantie ausgeschlossen. Die Garantie gilt
nur für den direkten Käufer der Ware.
Der Hersteller ist verantwortlich für das ursprünglich gelieferte Gerät.
Der Hersteller schließt jegliche Haftung aus, wenn das Gerät unsachgemäß verwendet wird und daraus resul-
tierende Schäden Reparaturen zur Folge haben, die nicht in der Bedienungsanleitung stehen oder ausdrücklich
vom Hersteller genehmigt worden sind.
In folgenden Fällen erlischt die Garantie:
• Schäden durch Transport bzw. Handling; sollte es dazu kommen, muss der Kunde den Händler und den
Transporteur per Fax oder Einschreiben/Rückschein informieren und auf den Ausfertigungen des Lieferscheins
die Vorkommnisse vermerken. Der Installateur wird anhand des vorliegenden Schadens beurteilen, ob die Ins-
tallation des Geräts möglich und zulässig ist.
Die Garantie erlischt außerdem bei:
• Schäden durch eine falsche Installation.
• Schäden durch Verschleiß von Teilen wegen unsachgemäßen Gebrauchs.
• Schäden durch Verwendung nicht empfohlener oder nicht originaler Ersatzteile.
• Schäden durch falsche bzw. unterlassene Wartung.
• Schäden durch Nichtbeachtung der in diesem Dokument beschriebenen Verfahrensweisen.
Genehmigung
Unter Genehmigung versteht man die Erlaubnis, Tätigkeiten mit oder am Gerät durchzuführen.
Die Genehmigung wird von demjenigen, der für das Gerät verantwortlich ist, erteilt (Hersteller, Käufer, Unter-
zeichner, Händler und/oder Inhaber der Räume).
DAS VORLIEGENDE HANDBUCH IST EIGENTUM DES HERSTELLERS, DIE REPRODUKTION IN JEDER FORM IST, AUCH AUSZUGSWEISE, VERBOTEN.
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