Sicherheit
2.5
Personalanforderungen
Qualifikationen
GEFAHR!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation des Personals!
Wenn unqualifiziertes Personal Arbeiten durchführt oder sich im
Gefahrenbereich aufhält, entstehen Gefahren, die schwere Verletzungen
und erhebliche Sachschäden verursachen können.
– Alle Tätigkeiten nur durch dafür qualifiziertes Personal durchführen
lassen.
– Unqualifiziertes Personal von Gefahrenbereichen fernhalten.
HINWEIS!
Als Personal sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten ist,
dass sie ihre Arbeit zuverlässig ausführen. Personen, deren
Reaktionsfähigkeit beeinflusst ist, z.B. durch Drogen, Alkohol oder
Medikamente, sind nicht zugelassen. Bei der Personalauswahl sind die am
Einsatzort geltenden alters- und berufsspezifischen Vorschriften zu
beachten.
2.6
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
GEFAHR!
Persönliche Schutzausrüstung, im folgenden PSA genannt, dient dem
Schutz des Personals. Die auf dem Produktdatenblatt
(Sicherheitsdatenblatt) der zu messenden Flüssigkeit beschriebene PSA ist
unbedingt zu verwenden.
2.7
Erklärung der verwendeten Sicherheitssymbole
2.7.1
Persönliche Schutzausrüstung - PSA
WARNUNG!
Gesichtsschutz
Bei Arbeiten in Bereichen, die mit nebenstehendem Symbol
gekennzeichnet sind, ist ein Gesichtsschutz zu tragen. Der Gesichtsschutz
dient zum Schutz der Augen und des Gesichts vor Flammen, Funken oder
Glut sowie heißen Partikeln, Abgasen oder Flüssigkeiten.
WARNUNG!
Schutzbrille
Bei Arbeiten in Bereichen, die mit nebenstehendem Symbol
gekennzeichnet sind, ist eine Schutzbrille zu tragen. Die Schutzbrille dient
zum Schutz der Augen vor umherfliegenden Teilen und
Flüssigkeitsspritzern.
417102396 Rev. 1-10.2019
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