DEUTSCH
Garantie
Black & Decker vertraut auf die Qualität der eigenen Geräte
und bietet dem Käufer eine außergewöhnliche Garantie.
Diese Garantiezusage versteht sich unbeschadet der
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und schränkt diese
keinesfalls ein. Sie gilt in sämtlichen Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone
EFTA.
Tritt innerhalb von 24 Monaten ab Kaufdatum an einem Gerät
von Black & Decker ein auf Material- oder Verarbeitungsfehler
zurückzuführender Mangel auf, garantiert Black & Decker den
Austausch defekter Teile, die Reparatur von Geräten mit üblichem
Verschleiß bzw. den Austausch eines mangelhaften Geräts,
ohne den Kunden dabei mehr als unbedingt nötig in Anspruch
zu nehmen, allerdings vorbehaltlich folgender Ausnahmen:
wenn das Gerät gewerblich, beruflich oder im
Verleihgeschäft benutzt wurde;
wenn das Gerät mißbräuchlich verwendet oder mit
mangelnder Sorgfalt behandelt wurde;
wenn das Gerät durch irgendwelche Fremdeinwirkung
beschädigt wurde;
wenn ein unbefugter Reparaturversuch durch anderes
Personal als das einer Vertragswerkstatt oder des
Black & Decker-Kundendienstes unternommen wurde.
Zur Inanspruchnahme dieser Garantie ist dem Verkäufer bzw.
der Vertragswerkstatt ein Kaufnachweis vorzulegen.
Der Kaufnachweis muß Kaufdatum und Gerätetyp
bescheinigen. Die Adresse des zuständigen Büros von
Black & Decker steht in dieser Anleitung, darüber läßt sich die
nächstgelegene Vertragswerkstatt ermitteln. Außerdem ist
eine Liste der Vertragswerkstätten und aller Kundendienststellen
von Black & Decker sowie der zuständigen Ansprechpartner im
Internet zu finden unter: www.2helpU.com.
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