Gigaset GS185 / QSG Multi all / A31008-N1508-R101-1-X143 / appendix_legal_QSG.fm / 1/18/
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Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
•
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der
Garantiezeitraum nicht.
•
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Gigaset Commu-
nications GmbH vor, dem Kunden den Austausch oder die
Reparatur in Rechnung zu stellen. Gigaset Communications
GmbH wird den Kunden hierüber vorab informieren.
•
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden
ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte an Gigaset
Communications GmbH. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte
der Bedienungsanleitung.
Garantie-Urkunde Schweiz
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelan-
sprüche gegenüber dem Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu
den nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
•
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabri-
kations- und/oder Materialfehlern innerhalb von 24 Monaten
ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von Gigaset Commu-
nications nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik
entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht oder repariert.
Für Verschleissteile(z.B. Akkus, Tastaturen, Gehäuse, Gehäuse-
kleinteile, Schutzhüllen – soweit im Lieferumfang enthalten)
gilt diese Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate ab Kauf.
•
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf
unsachgemässer Behandlung und/oder Nichtbeachtung der
Handbücher beruht.
•
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler
oder vom Kunden selbst erbrachte Leistungen (z.B. Installa-
tion, Konfiguration, Softwaredownloads). Handbücher und
ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelieferte Software
sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
•
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum.
Garantieansprüche sind innerhalb von zwei Monaten nach
Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
•
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des
Austauschs an Gigaset Communications zurückgeliefert wer-
den, gehen in das Eigentum von Gigaset Communications
über.
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Format beschnitten 66x125, Satzspiegel 56x110
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