1.6 Chlorräume
Chlorräume sind Räume, in denen sich eine Chlorgas-Dosieran-
lage und/oder Chlorbehälter befinden. Das Chlor befindet sich in
diesen Räumen unter Druck.
1.6.1 Bestimmungen für Chlorräume
Diese Räume müssen nach der deutschen Unfallverhütungsvor-
schrift "Chlorung von Wasser" folgende Anforderungen erfüllen:
•
Sie dürfen keine Verbindung zu anderen Räumen haben, und
müssen von diesen feuerfest und gasdicht getrennt sein.
•
Sie müssen ebenerdig, trocken und klimatisiert sein. Die emp-
fohlene Raumtemperatur sollte 18-20 °C betragen. Sie darf
0 °C nicht unter- und 50 °C nicht überschreiten.
•
Überdruckleitungen von Dosierreglern dürfen nicht in die
Umgebungsluft entleert werden.
•
Ins Freie führende Lüftungsöffnungen müssen auf 2 x 20 cm
beschränkt sein.
•
Geeignete Absaugeinrichtungen mit nachgeschalteten
Absorptionsanlagen müssen installiert sein.
•
Chlorgas darf im Störungsfall nicht in tiefer gelegene Räume,
Schächte, Gruben, Kanäle oder Ansaugöffnungen von Belüf-
tungssystemen gelangen.
•
Sie müssen mit einer Wassersprühanlage ausgerüstet sein,
um austretendes Chlorgas niederzuschlagen.
– Diese muss einen Ablauf mit Geruchsverschluss haben,
– und sich manuell von außerhalb der Chlorräume bedienen
lassen.
•
Es muss ein Chlorgas-Warnsystem installiert sein
– mit optischem und akustischem Alarm,
– mit Anschluss an die Wassersprinkleranlage,
– mit einem Warnsystem, das sich nach dem Abschalten (z. B.
zum Behälterwechsel) automatisch wieder einschaltet.
•
Der Fußboden muss eben sein, darf ausgangsseitig nicht
unter der anschließenden Geländeoberfläche liegen, und
höchstens Laderampenhöhe haben.
✓
✗
•
Beschaffenheit von Chlorräumen
•
Chlorräume müssen einen direkten Ausgang ins Freie haben.
•
Die Türen müssen abschließbar sein, sich nach aussen öffnen
und jederzeit von innen ohne Schlüssel öffnen lassen.
•
Personen dürfen sich nicht ständig in Chlorräumen aufhalten.
•
Essen, Trinken und Aufbewahren von Lebensmitteln in Chlor-
räumen ist untersagt.
1.6.2 Beschilderung der Chlorräume
In Deutschland müssen nach DIN 4844 Chlorraumeingänge von
außen mit folgenden Warnschildern gekennzeichnet sein:
Abb. 3
In den Chlorräumen müssen das Gebotsschild zum "Benutzen
der Atemschutzmaske" sowie das "Merkblatt für Erste Hilfe bei
Chlorgasvergiftungen" angebracht sein.
2
Abb. 4
✓
✗
Warn- mit Zusatzschild "Chlorungsanlage: Zutritt nur
für unterwiesene Personen"
Gebotsschild (DIN 4844)
39