Garantiebedingungen G. BEZZERA
Die gelieferten Produkte sind mit einer 12-monatigen Garantie für Material- und/oder Herstellungsfeh-
ler ausgestattet, die ab dem Rechnungsdatum gilt. Falls die Maschine diese Garantiezeit überschritten
hat, kann kein Garantieanspruch mehr geltend gemacht werden. Die Garantie wird nur nach Vorlage
der originalen Kaufbelege (Kassenbon oder Rechnung) gewährt, aus denen das Kaufdatum hervor-
geht.
Bei Störungen, die auf Produktionsfehler zurückzuführen sind, wenden Sie sich für die Reparatur unter
Garantie direkt an den autorisierten G. BEZZERA-Händler, bei dem Sie die Maschine erworben haben.
Diesem muss neben der Beschreibung der aufgetretenen Störung auch die Seriennummer der Maschi-
ne geliefert werden, die in der Bedienungsanleitung oder auf dem Maschinengestell angegeben ist.
Falls die Ware dem autorisierten Händler ohne Angabe der oben genannten Seriennummer zurückge-
geben wird, hat dies einen Verfall der Garantie zur Folge, da die notwendigen Rückverfolgbarkeitsda-
ten der Maschine fehlen.
Bei einer Warenrückgabe erfolgt die Lieferung des Gerätes durch den Kunden. Die Maschine sollte mit
Vorsicht behandelt und in der Originalverpackung zurückgesandt werden, um weitere Beschädigungen
beim Transport zu vermeiden. Wir weisen darauf hin, dass die Rücksendung der Ware in der Original-
verpackung obligatorisch für eine Gewährung der Garantie ist.
Die Kosten und Transportrisiken für den Versand der Maschine an den Händler gehen zu Lasten des
Kunden.
Jede Maschine ist mit einem Sicherheitssiegel versehen. Um die Maschine zu öffnen, muss dieses
gebrochen oder beschädigt werden. Bei Maschinen, deren Siegel entfernt oder beschädigt ist, wird
keinerlei Garantie gewährt.
Die Garantie wird erst nach der Prüfung durch eine spezielle von G. BEZZERA autorisierte Fachkraft
anerkannt, die beurteilt, ob die Maschine vor Ort repariert werden kann oder an das Werk zurückge-
schickt werden muss. Jeder Eingriff an der Maschine durch nicht zugelassenes Personal hat einen Verfall
der Garantie zur Folge.
Falls die Maschine dem Kunden mit beschädigter Verpackung oder deutlich sichtbaren Schäden gelie-
fert wird, muss er dies umgehend dem Händler melden. Die Ware nicht in Empfang nehmen und vor
allem keinesfalls versuchen, die Maschine in Betrieb zu setzen.
Folgende Defekte sind ausdrücklich von der Garantie ausgeschlossen:
- wenn sie auf die Verwendung von nicht originalen Zubehör- oder Ersatzteilen zurückzuführen sind
- wenn sie aufgrund von Blitzschlag, Feuchtigkeit, Brand oder falscher Versorgungsspannung entste-
hen, eingeschlossen alle weiteren Schäden, die nicht objektiv auf den Hersteller zurückzuführen sind.
- wenn sie durch Veränderungen am Versorgungskabel entstehen
- wenn sie nicht auf Herstellungsfehler, sondern auf einen normalen Materialverschleiß durch Verwen-
dung des Gerätes zurückzuführen sind (vor allem Verkalkung und Abnutzung von Verschleißteilen, wie
Dichtungen oder Mahlscheiben)
- wenn sie auf eine unsachgemäße Verwendung, Nachlässigkeit oder unachtsame Benutzung bzw.
Aufbewahrung zurückzuführen sind (z.B. Missachtung der Bedienungsanleitung des Gerätes)
-wenn sie durch eine falsche Installation und Wartung oder Reparatur durch nicht autorisierte Personen
bzw. durch Transportschäden verursacht werden.
Für weitere Informationen oder hier nicht erwähnte Problemfälle bitten wir Sie, sich an unseren autori-
sierten Kundendienst zu wenden.