7.0 Reklamationsrecht und Garantie
Unsere Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre für Ihren neuen Aduro H1. Als Beleg dient das Kaufdatum
Ihrer Rechnung. Eine Gewährleistung kann jedoch nur dann erfolgen, wenn die technischen Richtlinien und
Hinweise in dieser Betriebsanleitung beachtet wurden. Nicht garantiepflichtig sind alle Losteile und
Verschleißteile (Glasscheiben, Isoliersteine, Feuerroste, Dichtungen, Schienen, angemalte Oberflächen,
Griffe, elektrische Keramikentzünder und Sensoren/Kontakte). Diese Teile können später ausgetauscht
werden und als Ersatzteile gekauft werden. Ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen sind
Schäden, die infolge unkorrekter Bedienung des Ofens, eines unsachgemäßen Anschlusses oder aufgrund
der Einwirkung physischer Gewalt entstanden sind.
Schäden, die durch elektrische Überbelastung entstanden sind, (Kondens)Wasser innerhalb oder um den
Kaminofen, zu viel oder zu wenig Zug im Schornstein und bei Vernachlässigung der Pflege und Wartung des
Kaminofens.
8.0 Kontrolle des Aduro H1
Der Aduro H1 überwacht seinen Betrieb ständig. Bei Unregelmäßigkeiten ertönt ein Alarm. Bei folgenden
Alarm-Situationen muss die Pelletszufuhr sofort gestoppt werden:
- RAUCHSENSOR: Rauchsensor defekt.
- SCHACHTSENSOR: Schachtsensor defekt.
- TERMO: Schachtsensor meldet zu hohe Temperatur.
- PELLET-KLAPPE: Klappe defekt.
- AUSGANG: Der Ausgang von der äußeren Schnecke ist defekt.
- TÜRKONTAKT: Tür ist offen.
- BRENNSTOFF: Die Rauchtemperatur ist seit einer Stunde zu niedrig – kein Brennstoff mehr?
- ANFEUERN: Die Rauchtemperatur nimmt nach zwei Anfeuer-Versuchen nicht zu.
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