CC09, CCK09, CC11
2.2
Sicherheit beim Umgang mit Flüssiggas
Halten Sie brennbare Stoffe von Heiz- und Kochgeräten sowie
!
anderen Licht- und Wärmequellen fern.
Erstickungsgefahr!
Sorgen Sie vor dem Einschalten des Geräts dafür, dass der
Bereich ausreichend belüftet ist. Während des Betriebs müssen
Lüftungsöffnungen mit einem freien Querschnitt von mindes-
tens 50 cm
nungen können verschließbar sein, müssen aber bei Betrieb
der Brennstelle geöffnet werden (siehe Hinweisschild, ange-
bracht über dem Kochfeld).
Vergleichen Sie die Druckangabe auf dem Typenschild mit der
Druckangabe auf dem Druckregler.
Bewahren Sie Flüssiggasflaschen niemals an unbelüfteten
Orten auf.
Schützen Sie Flüssiggasflaschen vor direkter Sonneneinstrah-
lung. Die Temperatur darf 50 °C nicht überschreiten.
Wenn Sie Gasgeruch wahrnehmen:
– Öffnen Sie alle Fenster und verlassen Sie den Raum.
– Betätigen Sie keine elektrische Einrichtung und vermeiden
Sie die Benutzung offener Flammen, die das Gas entzünden
können.
– Schließen Sie das Gasflaschenventil und lassen Sie es ge-
schlossen, bis der Fehler behoben wurde.
– Versuchen Sie niemals das Leck mit einer offenen Flamme
zu finden.
Das Kochfeld darf beim Tanken und in Garagen und auf Fähren
nicht betrieben werden.
2.3
Sicherheit beim Betrieb des Geräts
Tragen Sie beim Benutzen des Kochfelds entsprechende
!
Kleidung.
Tragen Sie keine lose hängenden Kleidungsstücke, die Feuer
fangen könnten.
Lassen Sie das Kochfeld bis auf die Umgebungstemperatur ab-
kühlen, bevor Sie es mit den bloßen Händen berühren.
DE
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im Aufstellungsraum vorhanden sein. Diese Öff-
Allgemeine Sicherheitshinweise
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