Der Heizraum muß mit Lüftungsöffnungen ins Freise entsprechend der geltenden Vorschriften versehen
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sein. Die Lüftungsöffnungen des Heizraumes, die Ansaugöffnungen des Brennergebläses und alle anderen
luftführenden Kanäle oder Abluftgitter dürfen niemals abgedeckt werden, um zu verhindern:
- die Bildung von giftigen/explosiven Gasmischungen in der Luft des Heizungsraumes;
- eine Verbrennung mit ungenügender Verbrennungsluft, wodurch der Betrieb gefährlich, kostenspielig
und umweltschädlich wird.
Der Brenner muß stets vor Regen, Schnee und Eis geschützt sein.
Der Heizungsraum muß stets frei sein von Schmutz und Staubkörpern, die in das Brennergebläse gesaugt
würden und die inneren Leitungen des Brenners oder den Brennerkopf verstopfen könnten. Staub ist äußerst
schädlich, vor allem dann, wenn er sich auf den Gebläseflügeln ablegt, wodurch die Ventilation verringert und
während der Verbrennung Verschmutzung entstehen würde. Der Staub kann sich auch auf der Rückseite der
Flammscheibe im Brennerkopf ablegen und eine unzureichende Mischung von Luft-Brennstoff verursachen.
Die Brennstoffversorgung zum Brenner muß den Angaben auf dem Typenschild und den technischen Daten
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im vorliegenden Handbuch entsprechen.
- die Brennstoffleitung zum Brenner muß vollständig dicht sein und als steife Rohrleitung ausgelegt werden.
Weiters muß eine dehnbare metallische Verbindung mit Flanschkupplung oder Gewinde zwischenmontiert
werden.
Weiters muß die Brennstoffleitung mit allen von den örtlichen Vorschriften geforderten Kontroll-und Siche-
rheitsorganen ausgerüstet sein.
Während der Installation ist besonders darauf zu achten, daß keine Fremdkörper in die Rohrleitungen
gelangen.
Stellen Sie sicher, daß die elektrische Versorgung für den Brenneranschluß mit den Daten auf dem Typen-
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schild und den Daten im vorliegenden Handbuch übereinstimmen.
Eine elektrische Anlage mit einem Anschluss an eine effiziente Erdung, gemäß der geltenden Gesetzesvor-
schriften, herstellen.
Das Erdungskabel muss einige Zentimeter länger als die Phasen- und Nullleiter sein.
Ist das Versorgungskabel des Brenners beschädigt, darf dies nur von qualifiziertem Personal ausgetauscht
werden.
Niemals den Brenner mit nassen Körperteilen oder barfüßig berühren.
Niemals die Versorgungskabel dehnen (ziehen) und diese nie in der Nähe von Wärmequellen verlaufen
lassen.
Nach Abnahme aller Verpackungsmaterialien ist der Inhalt auf eventuelle Transportschäden zu überprüfen.
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Im Zweifelsfalle ist der Brenner nicht einzusetzen und der Lieferant zu verständigen.
Das Verpackungsmaterial (Holzkisten, Karton, Plastiksäcke, Schaumstoff, Klammern, usw...) gilt als
umweltschädlich und eventuell gefährlich, wenn es verworfen wird; es muß daher getrennt an den dafür
vorgesehenen Stellen entsorgt werden.
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