EdilKamin LILIA Instalación Uso Y Mantenimiento página 53

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MONTAGE UND INSTALLATION (Händler)
In Ermangelung anderslautender Hinweise sind die UNI-Norm 10683/1998 sowie etwaige örtliche bzw. gesundheitsamtliche Be-
stimmungen zu beachten. Im Fall der Installation in einem Mehrfamilienhaus ist das Einverständnis der Hausverwaltung einzuholen.
PRÜFUNG DER ELEKTROMAGNETISCHEN VERTRÄGLICHKEIT MIT ANDEREN GERÄTEN
Gemäß UNI-Norm 10683/98 darf der Heizofen nicht gemeinsam mit einem Absauggebläse oder mit Gasgeräten des Typs B im
gleichen Raum aufgestellt werden.
ÜBERPRÜFUNG DES STROMANSCHLUSSES
Der Heizofen ist mit einem Stromkabel versehen, das mit einer Steckdose zu 230 V/50 Hz, zu verbinden ist, vorzugsweise mit
Schalter. Die Elektroanlage muss den einschlägigen Vorschriften entsprechen.
Die mangelnde Wirksamkeit des Erdungskreises bewirkt eine Betriebsstörung, für die Edilkamin nicht haftet.
BRANDSCHUTZ-SICHERHEITSABSTÄNDE UND WAHL DES AUFSTELLUNGSORTS
wichtig: zum sachgerechten betrieb muss der heizofen bei der aufstellung waagerecht nivelliert werden.
Der Heizofen ist unter Einhaltung der folgenden Sicherheitsanforderungen aufzustellen:
- Mindestabstand von 40 cm seitlich und hinten zu allen mäßig entflammbaren Materialien
- Bis 80 cm vor dem Heizofen dürfen keine leicht entflammbaren Materialien platziert werden
- Wenn der Heizofen auf einem brennbarem Boden aufgestellt wird, muss eine Platte aus
wärmeisolierendem Material untergefügt werden, die an den Seiten mindestens 20 cm und vorn
mindestens 40 cm über die Außenmaße des Ofens hinausgeht.
Wenn sich die oben genannten Abstände nicht einhalten lassen, sind geeignete technische und
bauliche Maßnahmen zu treffen, um jegliche Brandgefahr auszuschließen. Auf dem Heizofen und
in den genannten Mindestfreiräumen dürfen keine Gegenstände aus entflammbarem Material
platziert werden. Wenn das Rauchabzugrohr Berührung mit einer Holzwand oder anderem
entflammbaren Material hat, muss das Rohr mit Keramikfaser- Dämmstoff oder einem
gleichwertigen Material gedämmt werden.
INSTALLATION LUFTEINLASS
Der Aufstellungsraum muss über einen Lufteinlass mit einem Querschnitt von mindestens 80 cm² verfügen, der sicherstellt, dass
die bei der Verbrennung verbrauchte Luft ersetzt wird. Statt dessen kann man die Luft für den Heizofen auch direkt aus dem
Freien entnehmen, indem man das Rohr mit 4 cm Durchmesser mit einem Stahlrohrstück verlängert. In diesem Fall kann es zu
Problemen durch Kondenswasserbildung kommen, und es ist notwendig, den Lufteinlass mit einem Gitter zu schützen das einen
freien Querschnitt von mindestens 12 cm² aufzuweisen hat. Das Rohr muss eine Länge von weniger als 1 Meter aufweisen und
darf nicht gekrümmt sein. Es muss in einen Endabschnitt münden, der um 90 Grad nach unten gerichtet oder mit einem Win-
dschutz versehen ist.
RAUCHABZUG
Das Rauchabzugsystem darf nur für diesen Heizofen genutzt werden (eine Mitnutzung des Rauchzugrohrs durch andere
Vorrichtungen ist nicht zulässig). Der Rauch entweicht über das auf der Rückseite befindliche Abzugrohr mit 8 cm Durchmesser.
Es ist ein T-förmiges Rohrstück mit Stopfen zum Auffangen von Kondenswasser einzubauen. Es ist ins Freie zu führen mit Hilfe
von Stahl- oder schwarzen Rohren (hitzefest bis 450° C), ohne Leitungshindernisse. Die Rohrleitung muss hermetisch abgedichtet
werden. Zur Befestigung der Rohrleitungen und für ihre eventuelle Isolierung ist bis mindestens 300° C hitzefestes Material zu
verwenden (Hochtemperatur-Silikon oder -Kitt). Der einzige zulässige waagerechte Rohrabschnitt darf eine Länge von 2 m nicht
überschreiten. Möglich sind nur 2 90°-Rohrkrümmer möglich. Sofern der Rauch nicht in einen Schornstein bzw. ein Rauchzu-
grohr geführt wird, ist ein senkrechter befestigter Abschnitt erforderlich, der mindestens 1,5 m lang zu sein (ausgenommen bei
offensichtlichen Sicherheits-Gegenanzeigen) und einen Windschutzaufsatz aufzuweisen hat. Der senkrechte Rohrabschnitt kann
im Haus oder im Freien verlaufen. Wenn sich der Rauchkanal im Freien befindet und eine Höhe von 1,5 Meter übersteigt, muss
er wärmegedämmt werden. Wenn der Rauchkanal dagegen in ein Rauchzugrohr bzw. einen Schornstein mündet, muss dieser
für Festbrennstoffanlagen zugelassen sein und – sofern er einen Durchmesser von 150 mm übersteigt – durch ein Rohr geführt
werden; außerdem ist der Rauchabzug zum Mauerwerk hin abzudichten. Wenn der Rauchkanal eine Wand aus Holz oder einem
anderen nicht wärmebeständigen Material durchquert, muss das Rohr mit zweckmäßigem Material wärmegedämmt werden (1,3 -
5 cm Dicke und Wärmeleitfähigkeit von 0,07 W/mK).
Das Rauchabzugssystem muss an jeder Stelle inspektionierbar sein. Wenn es festinstalliert ist, muss es Inspektionsöffnungen für
die Reinigung aufweisen. Die möglichen Installationsarten sind in den Abbildungen 1 und 2.
Abb. 1
(den netzstecker bei einer leicht zugänglichen steckdose anschliessen)
Abb. 2
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-
Abstand zu brennbarem Material
Die Abgasführung von 45° bzw.Verbot von 90° gilt
nicht für Deutschland. Hier sind die entsprechenden
Richtlinien und Normen für Abgasanlagen zu beachten.
A: Rauchabzug aus gedämmten Stahl
B: Mindesthöhe 1,5 m
C-E: Lufteinlass von außen (Mindestquerschnitt 80cm²)
D: Rauchabzug aus Stahl in Rauchabzug aus Mauer-
werk eingezogen.
Bodenschutzplatte

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