9. Weitere Anmerkungen
Wird das Fahrrad mit Wasser abgespritzt, kopfüber im Regen abgestellt oder im Regen auf einem
Auto transportiert, ist das Rücklicht abzudichten (z. B. mit Folienbeutel), um Feuchtigkeitseintritt
zu verhindern.
Entsorgung: Rücklichter mit Elektronik gehören nicht in den Hausmüll, sondern sind als Sonder-
müll zu entsorgen.
10. Haftung
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung auftreten (z. B. Herunterfallen des Rücklichtes,
unzureichend sichere Montage und deren Konsequenzen, Eintauchen in Wasser oder andere Flüs-
sigkeiten usw.), von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt außerdem,
wenn das Rücklicht geöffnet oder demontiert wird.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem neuen Rücklicht und eine allzeit sichere Fahrt!
Technische Änderungen vorbehalten.
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• www.bumm.de
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